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Der Fischereischein, in der im Volksmund auch als Angelschein bezeichnet wird, ist eine Bescheinigung die erlaubt in Deutschland zu angeln. Dafür muss man eine Fischereiprüfung bei einer Fischereibehörde bestehen. Ausgestellt wird der Angelschein für gewöhnlich von der Gemeinde.
Ferner ist die Voraussetzung zum Angeln ist ein Erlaubnisschein. Es ist eine vom Besitzer der Fischereirechte, schriftliche Erlaubnis am Gewässer zu angeln.
Diejenigen Angler, die als Mietglieder des Vereins angeln, dürfen in dem Verein angehörende und im Erlaubnisschein aufgeschriebene Gewässer angeln.
Dabei wird die Fischereiprüfung auch als Angler- oder Angelprüfung genannt.
Um einen Angelschein bekommen zu können muss man wie bereits oben erwähnt eine Fischereiprüfung ablegen, die üblicherweise aus eine theoretische und praktische Prüfung besteht. Der Prüfungsablauf und bestimmte Regelungen können gegebenenfalls von unterschiedlichen Bundesländern von einander abweichen.
Wenn man sich entschließt ohne einen Angelschein zu angeln macht sich wegen Fischwilderei gemäß § 293 StGB strafbar.
Paragraph 293 des Strafgesetzbuchs besagt:
Strafbarkeit wegen Fischwilderei
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts 1. fischt oder 2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Paragraph 295 des Strafgesetzbuchs besagt:
Gemäß § 295 können Fischereigeräte die der Angler bei der Fischwilderei mit sich geführt oder verwendet hat eingezogen werden. |
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