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Kategorie: Fischen : Treibnetzfischerei
 
Die Treibnetzfischerei ist eine illegale Methode der passiven Fischerei.

Als Fanggeräte finden Treibnetze Anwendung, die zu einer sog. Fleet vereinigt werden. Hauptfangobjekte der Treibnetzfischerei sind Hering, Lachs und Thunfisch. Trifft ein Schwarm auf ein im Wasser schwimmendes Treibnetz, so stoßen die Fische mit den Köpfen durch die Netzmaschen und können nicht weiter. Durch den Druck auf die Kehle spreizen sich die Kiemen, so dass sich der Fisch beim Zurückweichen aufhängt.

Das Treibnetz ist ein senkrecht schwimmendes, rechteckiges Netztuch. Die Ausmaße der Netze sind sehr unterschiedlich, sie reichen von 26 Metern Länge beim Heringsfang bis zu 100 Kilometern Länge beim Thunfischfang.

Am Obersims der Netze sind Auftriebskörper aus Kork oder ähnlichem Material angebracht. Die Anzahl der Auftriebskörper hängt von den Abmessungen der Netze, der voraussichtlichen Fangmenge, dem Gewicht der Leinen, der Auftriebskraft der Auftriebskörper und anderer Faktoren ab.

Die einfache Fleet besteht aus 10 bis 20 Netzen und findet nur bei Fang mit kleinen Schiffen in Küstennähe oder auf Binnenseen Anwendung. Zum Aussetzen wird das Schiff mit dem Bug in den Wind gedreht und treibt dann mit langsam drehender Schraube rückwärts. Nach Aufnahme der Rückwärtsfahrt wird zuerst die Endmarkierungsboje ausgesetzt, der dann die Netze sowie die anderen Teile der Fleet folgen. Die Drift erfolgt gewöhnlich nachts und das Einholen morgens, sie umfasst 6 bis 8 Stunden.

In der Ostsee eingesetzte Treibnetze, z.B. beim Heringsfang vor Rügen, sind ca. 6 Meter hoch und 26 bzw. 44 Meter lang. Davon werden 5 bis 7 Stück zu einer Fleet vereinigt. Das Netz wird bei langsamer Fahrt achtern zur Seite hinaus ausgebracht, die Windrichtung spielt hier keine Rolle, entscheidend ist Küstenverlauf.

Kritik

Unzählige Delphine, besonders der Große Tümmler, und Wale sterben in Treibnetzen, da auch sie sich verhängen und ersticken, ebenso Haie, Robben, Meeresschildkröten und Seevögel. Dies geschieht insbesondere bei der Jagd auf Thunfische. Umweltorganisation wie der WWF, Greenpeace oder das Earth Island Institute (USA) gehen davon aus, dass die Zahl der unbeabsichtigten Beifänge jährlich mehrere Millionen Tiere betrug und protestierten Jahre lang gegen den Einsatz dieser auch Netze des Todes genannten Fischereigeräte.

1991 gründete der Weltumsegler und Buchautor Rollo Gebhard eigens eine Organisation, um die Treibnetzfischerei aus den Weltmeeres zu verbannen.

Rechtliche Situation

Weltweit

Treibnetze sind wegen ihrer immensen Beifangraten weltweit geächtet. Die UN verbot ihren Einsatz 1991 mit der Resolution A/RES/46/215.

Europa

In der EU galt bis Ende 2001 eine nur unzureichend überwachte Ausnahmeregelung für bis zu 2,5 km lange Treibnetze. Erst 2002 wurde ihr Einsatz verboten. Hiervon ist allerdings die Ostsee ausgenommen, in der Treibnetze ohne Längenbeschränkung noch bis Ende 2007 für den Lachsfang eingesetzt werden dürfen (entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, der eine Längenbeschränkung auf 2,5 km und ein Verbot ab 2007 vorsah). In 2007 sind noch ca. 20 Prozent der ursprünglich in der Ostsee verwendeten Treibnetze legal im Einsatz. Erst ab dem 01.01.2008 werden Treibnetze in allen EU-Gewässern ausnahmslos verboten sein.

Wiedereinführung von Treibnetzen durch die EU

Am 21. Dezember 2006 erließ die EU die Verordnung des Ministerrates zu Managementmaßnahmen für eine nachhaltige Nutzung der Fischressourcen im Mittelmeer.

Hierin werden Grundstellnetze, die eigentlich nur am Meeresgrund gestellt werden, umdefiniert. Als Grundstellnetze gelten jetzt auch alle am Boden verankerten Netze mit einer maximalen Höhe von 30 Metern, die entweder nahe des Meeresgrundes oder frei in der Wassersäule schwebend aufgespannt werden. Naturschützer sehen in diesen so genannten Schwebenetzen eine Wiedereinführung der Treibnetzfischerei, da Schwebenetze nicht von diesen zu unterscheiden sind und an oder nahe der Wasseroberfläche im Pelagial schwebend ähnliche Fangeigenschaften wie Treibnetze haben.

Illegale Treibnetzfischerei

Heute werden Treibnetze vorrangig von illegal operierenden Piratenfischern eingesetzt. Nach Schätzungen der Umweltorganisation Greenpeace waren 2006 allein im Mittelmeer noch 400 bis 500 Treibnetzfischer unterwegs, die mit über 20 Kilometer langen Netzen insbesondere nach Rotem Thun und Schwertfisch fischen.

Die Western Fishboat Owners Association (WFOA), ein Zusammenschluss von US-Thunfischfängern mit Sitz in Kalifornien, beklagt, dass auch im Nordpazifik und im Indischen Ozean verstärkt illegale Treibnetzfischer beobachtet werden. Meist handelt es sich um unter der Flagge Georgiens operierende Schiffe, die vor allem Jagd auf Albacore und andere Thunfischarten machen. Die WFOA will jetzt in Zusammenarbeit mit der US-Küstenwache und der Fischereiabteilung der Wetter- und Ozeanografiebehörde der Vereinigten Staaten NOAA verstärkt Jagd auf illegale Treibnetzfischer machen.

Alternativen beim Thunfischfang

Von Ausnahmen abgesehen, haben sich beim Thunfischfang heute andere Fangmethoden durchgesetzt:

Pelagische Langleinen vor allem zum Fang von Rotem Thun, Großaugen-Thun oder Südlichem Blauflossen-Thun für den Frischfischmarkt vor allem nach Japan für Sushi und Sashimi sowie von Gelbflossen-Thun als Dosenthunfisch. Die Beifangrate (Seevögel, Meeresschildkröten, Haie und Rochen) ist hoch und liegt laut FAO bei ca. 20 Prozent der Gesamtfangmenge. Mit ihrer ähnlich verherenden ökologischen Wirkung für Nicht-Zielfischarten sind Langleinen allerdings keine akzeptable Alternative zur Treibnetzfischerei .

Ringwaden, mit einer vergleichbar niedrigen Beifangrate von etwa 5 % des Gesamtfangs, was unter der weltweiten Durchschnittsbeifangrate aller Fischereimethoden von 8 % liegt.

Schleppangeln und Bambusangeln mit einer Beifangrate von durchschnittlich nur 0,7 % der Gesamtfangmenge.

 
 
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Kategorie: Fischen : Gemeinsame Fischereipolitik
 
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Aufgabe der Politik ist es, die Fischwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, vor allem aber setzt sie Fangquoten in Bezug auf die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten.

Ökonomische Grundlage der GFP ist die Tragik der Allmende: Fischbestände sind ein Allmendegut. Individuell rational handelnde Akteure (Fischer) versuchen so effektiv wie möglich soviel Fisch wie möglich zu fangen. Praktisch führt dies bei technischer Entwicklung zu einem starken Rückgang der Fischbestände und zu Überkapazitäten in der Fischfangflotte, da der Aufwand, ausreichend Fisch zu fangen, bei rückgängigen Beständen immer weiter wächst und betrieben wird. Politische Grundlage war die in den 1970ern einsetzende Ausweitung nationaler Ausschließliche Wirtschaftszonen auf die 200-Meilen-Zone, die zu starken Spannungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft führte, da viele europäische Fischer so von ihren traditionellen Fischfanggebieten ausgeschlossen wurden.

2004 lag das Budget der GFP bei €931 Millionen und damit bei etwa 0,75% des EU-Gesamtbudgets. Die GFP soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Fischern der verschiedenen Mitgliedstaaten und eine Überfischung der Meere verhindern. Während die Fangquoten der Marktregulierung und dem Umweltschutz dienen, dienen die Zahlungen dem Ausgleich an die Länder, die auf dem gemeinsamen Markt weniger wettbewerbsfähig sind und mittlerweile sollen sie auch umweltgerechtere Techniken subventionieren. In regelmäßigen Abständen kritisieren sie sowohl Wissenschaftlern, die Überfischung befürchten, als auch die Fischer selber.

Der Vertrag von Amsterdam behandelt die GFP genau gleich wie die Gemeinsame Agrarpolitik.Die vorgeschlagene Europäischen Verfassung sieht die GFP als einen der wenigen Politikbereiche vor, in denen der EU „exklusive Kompetenzen“ zugebilligt werden. Formal stände sie damit außerhalb der Jurisdiktion einzelner Mitgliedstaaten, auch wenn die Entscheidung weiterhin vor allem im Rat der Europäischen Union getroffen würden.

Ökologische, Soziale und Wirtschaftliche Bedeutung des Fischfangs

Fischerei beträgt zwar weniger als 1% des BNPs der EU, in ihr arbeiten aber 260.000 Fischer, die auf etwa 97.000 Schiffen arbeiten. Sie landeten 1995 etwa 8 Millionen Tonnen Fisch an. Im selben Jahr exportierten die Staaten der EU 1,6 Millionen Tonnen Fisch, während sie gleichzeitig 4,3 Millionen Tonnen importierten.

In keiner Region der EU arbeiteten mehr als 10% der Beschäftigten im Fischfang, oft sind die Hochburgen der Fischerei aber in strukturschwachen Gegenden mit wenig Möglichkeiten, Arbeit zu finden. Aus diesem Grund hat die EU Mittel freigegeben, um die regionale Entwicklung zu fördern.

Der Fischereisektor schrumpft dabei im Gegensatz zu Aquakulturen seit einigen Jahrzehnten. Im Zeitraum 1990 bis 1997 beispielsweise ging innerhalb der EU die Beschäftigung im Fischfang um 19% und in der Verarbeitung um 10% zurück. Das entsprach einem Verlust von etwa 60 000 Arbeitsplätzen. Der Prozess ist unterschiedlich verteilt; während beispielsweise in Dänemark der Schrumpfungsprozess noch schneller verlief und in Spanien auch deutlich war, stiegen die Zahlen in Griechenland an.

Die GFP muss dabei auf wandelnde Marktbedingungen reagieren. Supermärkte sind heutzutage die Hauptabnehmer für Fische und verlangen gleichmäßige und einheitliche Lieferungen. Der Verkauf von Frischfisch fiel in den letzten Jahren, die Nachfrage nach verarbeitetem Fisch und Fertiggerichten ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 60% des in der EU konsumierten Fischs stammen von außerhalb der Union. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Fischereiindustrie leidet unter Überkapazitäten an Fischfangausrüstung und Rückgängen der Fischbeständen.

Fischfang hat direkten Einfluss auf die Bestände an Fisch und Meeresfrüchten; daneben beeinflusst sie aber auch noch andere Meerestiere wie Vögel, im Meer lebende Säugetiere oder Schildkröten. Auf dem Meeresboden lebende Wasserpflanzen können durch Schleppnetze beschädigt werden; Bewahrung oder Überfischung eines bestimmten Bestands beeinflusst die Meerestiere, die sich ebenfalls von ihm ernähren. Aquakulturen können große Mengen an Schadstoffen erzeugen und bergen die Gefahr, dass von ihnen aus Krankheiten auf die wild lebenden Fische übergehen.

Die Fischbestände selbst sind aber auch aus anderen menschlichen Aktivitäten gefährdet. Abwässer, die vom Land in das Meer fließen, Ölverluste von Schiffen, Tourismus, industrielle Aktivitäten und Ölförderung. In bestimmten Regionen sind auch Robben oder Vögel bedeutende Räuber.

Ökologische, Soziale und Wirtschaftliche Bedeutung von Aquakulturen

Fischfarmen stellen dem am schnellsten wachsenden Sektor der Weltnahrungsmittelproduktion dar. 1997 produzierten Fischfarmen ein Drittel der Weltproduktion an Fisch und Meeresfrüchten. Sie produzierten in dem Jahr 36,050,168 Tonnen im Wert von 44,415 Milliarden Euro. Staaten in der Europäischen Gemeinschaft spielten dabei auf dem Weltmarkt nur eine geringe Rolle, die Hauptproduktionsländer waren China, Thailand, Indonesien und Länder Südamerikas wie Ecuador. Auf die (alte) EU entfielen in dem Jahr nur 3% des Volumens, beziehungsweise 4,3% des erwirtschafteten Werts. Einzig bei einigen Arten wie Steinbutt, Europäischer Aal, Miesmuscheln, oder Forellen sind die Europäer Weltmarktführer. Hauptsächlich züchten Fischfarmen Forellen, Lachse, Muscheln und Austern, seit einigen Jahren auch verstärkt Sägebarsche, Meerbrasse und Steinbutt.

In Aquakulturen innerhalb der EU arbeiteten 1995 insgesamt 85.000 Menschen, die eine Million Tonnen Fisch und Meeresfrüchte produzierten. Die wichtigsten Produktionsländer in der EU sind Frankreich (1997: 211,205 Tonnen Fisch; 387 Mio Euro Umsatz, vor allem Austern und Forellen), Italien (211,919 Tonnen 357 Mio. Euro Umsatz, vor allem Forellen und Muscheln), Spanien (233,693 Tonnen 211 Mio Euro Umsatz, vor allem Miesmuscheln und Forellen) und das Vereinigte Königreich (128,525 Tonne, 384 Mio Euro Umsatz, vor allem in Schottland gezüchteter Lachs). Deutschland erwirtschaftete in der Zeit mit 59,069 Tonnen 99 Mio Euro Umsatz (vor allem Forellen und Karpfen), Österreich mit 4,274 Tonnen 12 Mio Euro Umsatz (fast ausschließlich Forellen). Die meisten Arbeitnehmer waren mit 24.000 in Spanien beschäftigt, vor 15.000 in Frankreich, 10.000 in Italien und knapp 8.000 in Deutschland. In Österreich arbeiteten in der Zeit knapp 800 Menschen in Aquakulturen. Innerhalb der EU sind Methoden und Organisationsformen der Farmen divers: einzig verbindender Faktor über den ganzen Kontinent hinweg, ist dass die Produktionszahlen in den letzten Jahrzehnten rapide gestiegen sind, beispielsweise vervierfachte sich die Lachsproduktion zwischen 1988 und 1997, die Forellenproduktion, stieg um fast 60%. Gleichzeitig sanken die Preise leicht.[1]

Seit 1971 förderte die Europäische Gemeinschaft Fischfarmen im Binnenland, die Förderprogramme wurden aber in den folgenden Jahren sukzessive ausgeweitet. Unterstützungsprogramm der EU für Fischfarmen laufen im Prinzip ähnlich wie andere Unterstützungsprogramme für Industrie ab, richten aber besonderes Augenmerk auf technische und ökologische Probleme, die entstehen wenn große Fischkonzentrationen an einem Ort aufstehen. Die Industrie leidet darunter, dass die Nachfrage sehr variabel ist. Bei Aquakulturen in Küstennähe kommt es zudem oft zu Konflikten mit dem Tourismus. Sowohl die gesundheitlichen als auch Umweltbedingungen sind erheblich. In den eng besiedelten Kulturen können sich Krankheiten schneller verbreiten, sind die Kulturen mit offenen Gewässern verbunden oder liegen wie Marinekulturen direkt im Meer, besteht die Gefahr, dass die Krankheiten auch auf die Wildbestände überspringen. Die großzügige präventive Behandlung mit Medikamenten birgt die Gefahr, dass sich schnell Resistenzen bei den Krankheitserregern entwickeln.

Rechtsgrundlagen

In Artikel 32 des Vertrags über die Europäischen Gemeinschaften (EGV) in der Version des Vertrags von Amsterdam ist festgelegt, dass die Fischereipolitik unter dieselben Prämissen fällt wie die Gemeinsame Agrarpolitik. In Artikel 33 des Vertrags sind diese für die Agrarpolitik genauer festgelegt. Die Gemeinsame Fischereipolitik soll:

* die Produktivität durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
* auf diese Weise der hiervon abhängigen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
* die Märkte zu stabilisieren;
* die Versorgung sicherzustellen;
* für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen;
* dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Rechnung zu tragen (Artikel 34 EGV).

Rechtsvorschriften aus dem Vertrag, die die GFP beachten muss ist Rücksichtnahme auf den Umweltschutz (Art. 6 EGV), mit dem Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung (Art. 174 EGV), Verbraucherschutz (Art. 153 EGV), Wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit (Art. 159 EGV) und Zusammenarbeit bei der Entwicklung (Art. 177 u. Art. 178 EGV). Details zur Fischereipolitik stehen in der Ratsverordnung Nr. 3760/92 (ABl. L 389/1 vom 31. Dezember 1992). Danach soll sie

* die Erhaltung zunehmend gefährdeter Bestände und gleichzeitig den Fortbestand der Fangtätigkeiten gewährleisten;
* die Produktionsmittel modernisieren, aber auch den Fischereiaufwand begrenzen;
* die korrekte Durchführung der Bestandserhaltungsmaßnahmen gewährleisten, während die Zuständigkeit für Überwachung und Sanktionen bei den Mitgliedstaaten liegt;
* Arbeitsplätze erhalten und gleichzeitig die Flottenkapazitäten abbauen;
* den Fischern ein angemessenes Einkommen garantieren, auch wenn die Versorgung der Gemeinschaft mit eigenen Erzeugnissen immer mehr zurückgeht und der EU-Markt zunehmend von Einfuhren abhängt; und
* Fangrechte in Drittlandgewässern erwerben, ohne die nachhaltige Entwicklung der Fischereien zu gefährden.

Sie fühlt sich zudem an den Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der FAO gebunden. Nach einem Grünbuch der Europäischen Kommission 2001 und ausgiebigen Debatten, verabschiedete der Rat der Fischereiminister seit 2003 diverse Verordnungen, die insbesondere darauf abzielen, den Umweltschutz- und Bestandserhaltungsaspekt der GFP stärker zu betonen.

Mechanismen der GFP

Die GFP setzt sich derzeit aus vier Komponenten zusammen:

* Regulierung der Produktion, Qualität, Beurteilung, Verpackung und Beschriftung von Fisch und Meeresfrüchten
* Unterstützung von Produktionsgemeinschaften, um Fischer vor plötzlichen Marktveränderungen zu schützen
* Die Setzung von Mindestpreisen für Fisch und Meeresfrüchte und der Kauf unverkaufter Fisch
* Regelsetzung für den Handel mit nicht-EU-Staaten

Fangquoten

Fischbestände leiden im Zeitalter einer zunehmenden Industrialisierung des Fischfangs an Überfischung, wenn die Fänge nicht kontrolliert werden. Die GFP setzt Quoten (Total Allowable Catches - TACs) für die verschiedenen Fischarten: jedes Land erhält eine bestimmte Quote, die sich aus der erlaubten Gesamtmenge und ihrer traditionellem Anteil am Gesamtfang zusammensetzt. Dabei gibt es Sonderregelungen, dass bestimmte Fische erst eine bestimmte Größe (und damit ein bestimmtes Alter) erreicht haben müssen, sowie Sonderregelungen mit beschränktem Fischfang. (Zum Beispiel die Shetland Box um die Shetlands.

Dies hat unter den neuen Mitgliedstaaten zu Widerspruch geführt, da das System etabliert wurde, bevor sie beitraten und sie daher keinen traditionellen Anteil an der Gesamtmenge besitzen. Auch nach Einführung der GFP und der Fangquoten sind die Bestände aber weiterhin gefährdet. Insbesondere Grundfische sind in Europa stark überfischt. Die durchschnittlichen Zahlen für geschlechtsreife Grundfische lagen Anfang der siebziger Jahre rund 90 % höher als Ende der neunziger Jahre. Bei den Anlandungen ist der Rückgang ähnlich. Bei einigen Beständen wie Kabeljau hat es sogar noch drastischere Rückgänge geschlechtsreifer Fische gegeben. Ähnlich schlecht sieht die Lage beim Seehecht aus.

In der Ostsee dürfte die aktuelle Situation auf Dauer nicht tragbar sein. In der Nordsee war es nicht möglich, den Rückgang der Rundfischbestände aufzuhalten oder im Fall von Seezunge und Scholle eine Sicherheitsmarge im Sinne des Vorsorgeprinzips zu garantieren, was die wirtschaftliche Lage dieser Fischereien verbessert hätte. In den westlichen Gewässern nimmt die fischereiliche Sterblichkeit zu und erreicht oder überschreitet häufig sogar die Höchstwerte, die bisher in der Nordsee beobachtet wurden. Für das Mittelmeer sind die wissenschaftlichen Daten weniger vollständig, aber es besteht weitgehend Übereinstimmung, dass viele wichtige Bestände überfischt werden.

Die Gesamtmengen werden jährlich im Dezember vom Ministerrat festgelegt. Mehrjährige Festlegungen sind zwar in den entsprechenden Richtlinien explizit vorgesehen, werden aber kaum angewendet. Sie orientieren sich dabei an Vorschlägen der Europäischen Kommission und beraten sich mit ihren eigenen wissenschaftlichen Beratern. (Wissenschaftliches, Technisches und Ökonomisches Komitee für den Fischfang.) Ebenfalls fließen die Sicht der EU-Fischereistaaten und die des International Council for the Exploration of the Sea (ICES). Die Zeit, in der die Fangmenge festgelegt wird, ist eine Zeit sehr intensiven Lobbyings. Dabei lagen die festgelegten Mengen wiederholt über der ursprünglichen Empfehlung. Die wissenschaftlichen Methoden, festzustellen, bei welcher Fangmenge Bestände tatsächlich gefährdet sind, oder sich erholen können, sind zudem noch nicht ausgereift. Bei vielen Arten besteht selbst noch Unsicherheit über die vorhandenen Bestände, so dass die Auswirkungen des Fischfangs auf sie, kaum zu schätzen sind. Jeder Mitgliedstaat verwaltet und überwacht seine eigenen Quoten; innerhalb der EU existieren sehr verschiedenen Systeme die Gesamtquote auf die einzelnen Fischereibetriebe zu verteilen.

Kontrollen und Durchsetzung

Jedem Schiff wird eine individuelle Quote für die regulierten Fischarten zugeteilt. Fänge und Anlandungen müssen aufgezeichnet werden, die an Bord benutzte Ausrüstung ist reguliert. Bestimmte Meeresgebiete können ganz vom Befang ausgenommen werden, um den Beständen eine Erholungszeit zu geben.

Für Angelandeten Fisch gibt es eine Mindestgröße um Jungtiere zu schützen. In der Praxis führte dies dazu, dass kleinere Fisch einfach tot ins Meer zurückgekippt wurden, da sie nicht legal an Land gebracht werden konnten. Um dies Problem zu umgehen, führte die EU Mindestmaschengrößen für Netze ein, um kleineren Fischen ein Entkommen zu ermöglichen. Dies ist aber weiterhin problematisch, da die ausgewachsenen Tiere verschiedener Fischarten unterschiedlich groß sind und so bei der Jagd auf kleinere Fische ebenso zahlreicher unerwünschter Beifang entstehen kann, wie es die Fischer zwingt für jede zu fangende Fischart ein eigenes Netz zu benutzen. Besonders wenn die Fischer aber mehrere Netze mit auf See nehmen, ist es fast unmöglich zu kontrollieren, mit welchem Netz welche Fische gefangen werden. Zusätzlich wird gerade bei rückgängigen Fischbeständen der Anreiz stark zu, auch kleinere Fische zu fangen. Da die Regelungen auch noch für jedes Fanggebiet unterschiedlich sind und die Entscheidungsprozesse, die zu den Regeln führten von den Fischern kaum nachvollziehbar sind, ist die innere Akzeptanz und die Legitimation, die die Vorschriften besitzen, nicht besonders ausgeprägt.

Die Durchsetzung der GFP liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, sowohl Durchführung und Methoden der Kontrollen als auch die Sanktionen bei eventuellem Fehlverhalten unterscheiden sich so stark von Land zu Land. Auf Gemeinschaftslevel existiert ein Inspektionsservice, der sicherstellen soll, dass die Staaten die Regularien in ihrem eigenen Land durchsetzen. Mitgliedstaaten unterliegen der Verpflichtung, dass Schiffe aus dem jeweiligen Land sich auch an EU-Regularien halten, wenn sie außerhalb von EU-Gewässern fischen. Die GFP versucht die Strafen, die innerhalb verschiedener Länder für einen Regelbruch auferlegt werden, zu harmonisieren.

Zur Durchsetzung der GFP gehört das Quotenmanagement und die Durchführung technischer Maßnahmen um die Fischbestände zu erhalten. Inspektoren können die Ausrüstung der Fischer kontrollieren und die gefangenen Fischmengen kontrollieren, um sie mit den zugestandenen Quoten zu vergleichen. Die Kontrollen können m Hafen, auf See oder mit Hilfe der Luftfotografie erfolgen.

Ebenso können Inspektoren fischverarbeitenden Fabriken kontrollieren, um sicherzustellen, dass der gesamte Fisch dokumentiert wird und an seine Quelle zurückverfolgt werden kann. Sie kontrollieren Hygiene- und Prozessbestimmungen in Nicht-EU-Ländern, die in die EU exportieren, um sicherzustellen, dass dort zufriedenstellende Kontrollen ein ähnliches Niveau wie innerhalb der EU existieren.

Strukturpolitik und Fischindustrie an Land

1977 führte die EG ein Programm ein, um die wirtschaftliche Lage der inländischen Fischindustrie zu verbessern. Dazu gehören das Filettieren von Fisch, Salzen, Trocknen, Räuchern, Kochen, Einfrieren und Eindosen: sie sollte die Fischerei direkt unterstützen. Die GFP sollte in diesem Bereich neue Technologien einführen, Hygienebedingungen verbessern und ebenso die Konversion von Fischfabriken in anderen Industriebereiche befördern. Über das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sowie verschiedene nationale Programme erhält die Fischindustrie jährlich etwas über eine Milliarde Euro, die zur Umstrukturierung genutzt werden sollen.

Fischerei wurde ursprünglich aus dem European Agriculture Guidance and Guarantee Fund (EAGGF) gefördert, seit 1993 existiert ein eigener Fonds für Fischerei, das Financial Instrument for Fisheries (FIFG). Von 1994 bis 1999 betrug das Budget der FIFG 700 Millionen ECU. 2006 wurde der FIFG durch den Europäischen Fischerei Fond (EFF) abgelöst, der 3,8 Milliarden Euro für die Finanzperiode 2007 -13 vorsieht. Jeder Zuschuss von der EU muss von einem Minimumbeitrag der jeweiligen Landesregierung ergänzt werden, Unternehmen werden nur gefördert wenn sie eine angemessene Gegenleistung bringen. In verschiedenen Regionen der EU gelten verschiedene Hilfsraten.

Jedes Land erhält eine Zielmarke für seine Flottengröße. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, um die Modernisierung von Schiffen und ihren Aufbauten zu ermöglichen, ebenso wie Fischer finanziell zu unterstützen, die ihren Beruf aufgeben, um die insgesamt vorhandenen Überkapazitäten abzubauen. Geld steht zur Verfügung, um Werbekampagnen zu starten, in denen für Fisch geworben wird, dessen Bestände gerade reichlich sind oder der der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt ist. Ebenso stehen Mittel zur Verfügung, die der Fischindustrie helfen sollen, die Produktqualität zu erhöhen und die auferlegten Quoten besser zu verwalten. Die langfristigen strukturellen Ziele für die Fischindustrie werden aber weiter von den Mitgliedsländern je national festgelegt.

Produzentenorganisationen

Innerhalb der EU existieren mehr als 160 Produzentenorganisationen. Diese sind freiwillige Zusammenschlüsse von Fischern oder Fischfarmern, um ihre Produkte zu vermarkten. Produktionsgemeinschaften müssen einen Mindestanteil von Fischern in dem Sektor umfassen, nicht aufgrund von Nationalität oder Herkunft innerhalb der EU diskriminieren und anderen EU-Regularien entsprechen. Sie müssen sich damit beschäftigen, wie die Menge an gefangenem Fisch mit der Nachfrage in Einklang zu bringen ist. Sie können Nicht-Mitglieder, die in derselben Gegend fischen, zwingen sich denselben Zwängen zu unterwerfen, wie die Mitglieder.

Produktionsorganisationen haben das Recht, Produkte aus dem Markt zu nehmen, falls die Preise unter ein vom Ministerrat gesetztes Minimum fallen und dafür von der Gemeinschaft entschädigt zu werden: die Preise sind dabei so gestaffelt, dass die Preise um so weiter sinken, je größere Fischmengen betroffen sind. Die aus dem Markt genommenen Fische können gelagert werden und später wieder auf den Markt gebracht oder zu Tierfutter verarbeitet werden. Thunfischfischer kennen diese Mechanismen nicht, aber sie werden direkt entschädigt falls ihr Einkommen fällt.

Internationale Beziehungen

Die EU-Fischer verloren zahlreiche Fischereirechte als viele Staaten 1976 ihre internationalen Hoheitsgewässer ausweiteten. Die EU hat verschiedene Fischgebiete in Verhandlungen im Tausch mit anderen Handelsrechten zurückgewonnen. Der EU-Außenhandel wird heute durch das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) der World Trade Organization (WTO) reguliert.

Neben der GFP ist in der Ostsee auch die International Baltic Sea Fishery Commission zuständig, in der die EU ein Mitglied ist.

Im Mittelmeer ist ein Großteil des Fischfangs auf eine 12-Meilenzone der Territorialen Gewässer begrenzt. Die EU ist Mitglied der General Fisheries Commission for the Mediterranean (GFCM) und der International Commission for the Conservation of Atlantic Tuna, die auch im Mittelmeer Empfehlungen ausspricht. 1994 verbot diese bestimmte Fangmethoden für Thunfisch, 1997 setzte sie auch Zielvorgaben in der Fangmenge.

Geschichte

1970: Erste Regeln

Seit 1964 beanspruchten die europäischen Küstenstaaten die Zwölfmeilenzone als ausschließliche nationale Fischereigewässer. In dieser Zeit begann das Problem der Überfischung offensichtlich zu werden. Erste Mechanismen wie die North East Atlantic Fisheries Commission (NEAFC) wurden gegründet. Sie sollten bestandserhaltende Maßnahmen wie beispielsweise Mindestgrößen für Maschen in Fischfangnetzen durchsetzen. Da diese aber nur beratenden Charakter hatten, trat das Freerider-Problem auf: jeder Staat hatte Anreiz die Regelungen nicht zu befolgen, um die eigenen Fischer zu fördern, während die Bestandserhaltung ernsthaft gefährdet war, wenn sie nur ein oder zwei Staaten nicht an die Vorschläge hielten.

1971 führte die Europäische Gemeinschaft erste Regeln zur Fischerei ein. Ursprüngliches Ziel war es, einen freien gemeinsamen Binnenmarkt mit gemeinsamen Regeln zu schaffen. Nach Richtlinie 2141/70 sollte es Fischern aus jedem EG-Staat sollte es erlaubt werden in allen Gewässern der EG zu fischen mit Ausnahme eines schmalen Küstenstreifens, in dem weiterhin die lokalen Fischer die alleinigen Fischrechte besitzen sollten. Die EG formulierte ein Programm, das die Modernisierung von Fischerbooten und Inländischen Einrichtungen ermöglichen sollte. Zu dieser Zeit waren die Gewässer um Europa herum, noch offene Gewässer. Die EG-Fischer standen im Wettbewerb mit denen aus anderen Nationen, die Politik der EG beschränkte sich darauf, ihren Fischern mit Hilfen von Subventionen eine bessere Stellung im Markt zu ermöglichen.

1977: Ausweitung der Fischereizone und koordiniertes Handeln

Verhandlungen über eine neue Fischereipolitik begannen nach dem Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich nach dem Beitritt zur EG 1973. Die Staaten waren gezwungen Richtlinie 2141/70 als Teil des Acquis communautaire zu übernehmen. Insbesondere die britischen Fischer beschwerten sich, dass es nun allen EG-Fischern erlaubt wäre in den äußerst fischreichen britischen Küstengewässern um die Shetlands und Orkneys zu fischen.

Ab dem 1. Januar 1977 konnten nach den Verhandlungen der Seerechtskommission der UN Staaten eine Ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Meilen schaffen, in denen sie ausschließliche Fischrechte hatten. Für die EG-Staaten bedeutete dies, dass sie von den reichen Fischgründen um Island, Norwegen oder den Färöer herum ausgeschlossen wurden, ebenso wie große Teile der Ostsee nicht mehr zugänglich waren. Sie Staatschefs beschlossen, dass es sinnvoller wäre, in Verhandlungen gegenüber diesen Staaten gemeinsam aufzutreten. Ebenso wie sie ihre eigenen Gewässer Nicht-EG-Staaten verschließen wollten. Insbesondere Deutschland und das Vereinigte Königreich befürchteten große Einbußen, als einziger EG-Staat verfügte Irland verfügte nicht über eine Hochseeflotte.

Die Staaten der EG erweiterten 1977 ihre Fischereigewässer von einer 12- auf eine 200-Meilen-Zone. Die EG-Staaten waren nun bei gemeinsamen Handeln in der Lage, anderen Staaten teilweise den Zugang zu ihren Gewässern zu verbieten. Allerdings hatte dies ebenfalls Auswirkungen auf die bisherige Fischereipolitik, die in ihren Richtlinien und Erwägungen immer nur von einer 12-Meilen-Zone ausgegangen war. Innerhalb der EG kam es dabei zu großen Spannungen. Während die britischen Fischer große Verluste durch den Ausschluss aus den Nordeuropäischen Gewässern hinnehmen mussten, konnten sie in den 200-Meilen-Zonen der anderen Staaten wenig gewinnen, da fast alle reichen Fischgründe der damaligen EG innerhalb der britischen 200-Meilen-Zone lagen. Ländern wie Frankreich hingegen drohte beim Ausschluss aus der britischen Zone der Ruin eines Großteils seiner Fischer.

1983: Die erste Gemeinsame Fischereipolitik

1983 schließlich gelang es nach langwierigen Verhandlungen, die Grundlagen einer gemeinsamen Fischereipolitik zu beschließen. Sie hatte vier Aufgabengebiete: Erhaltung der Fischbestände; Schiffe und Landeinrichtungen; Marktkontrollen; Verhandlungen und Verträge mit Nationen außerhalb der EG. Größte Neuerung gegenüber den früheren Abkommen war ein stärkere Fokus auf den Erhalt der Erhalt der Fischbestände, der insbesondere durch Fangquoten erreicht werden sollte. Legislativ schlug sie sich in den drei Richtlinien 170/83 (Erhalt der Fischbestände), 2908/83 (Strukturpolitik), und 2057/82 (Kontrolle) nieder.

Richtlinie 170/83 legte das erste Mal einen formalen Weg fest, auf dem die Fangquoten von der EG festgelegt wurden. Sie legte dabei Wert auf eine „stabile Zuteilung“, die die bisherigen Fangergebnisse der Mitgliedsländer auch in der Zukunft berücksichtigen sollte. Innerhalb der Zwölfmeilenzone eines jeden Staates galten besondere, restriktivere Regelungen für andere Fischer. Die Richtlinie legte ebenfalls die Shetland Box fest, in der sich fremde Fischer erst extra lizenzieren lassen mussten, um dort strengere Schutzbestimmungen als in anderen Gegenden durchzusetzen.

Erstmal nahm auch die Strukturpolitik mit Hilfe des Multi Annual Guidance Programms (MAGP) einen wichtigen Platz in der Fischereipolitik ein. In ihm wurden Richtgrößen für die Fischereiflotte der einzelnen Staaten festgelegt, die unter der bisherigen Flottengröße lagen. Da dies durch Subventionen und Unterstützungszahlungen unterstützt werden sollte, führte es zu wenigen Konflikten innerhalb der betroffenen Staaten.

Die Kontrolle der Maßnahmen schließlich wurde in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt. Die Kommission bekam nur eine sekundäre Rolle in der Kontrolle der Kontrolle. Da sie aber selbst bei offensichtlichen Verstößen gegen die Richtlinien keine Sanktionen verhängen konnte, wurde sie in dieser Hinsicht zum zahnlosen Tiger und der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Staaten ausgeliefert. Oder wie ein Wissenschaftler rückblickend schreibt;

the reason for which the Council was able to agree (on 2057/82) was because the regulation gave no effective
powers to the Commission. The political objective was to establish a system of control and enforcement without
conceding any competence to the Commission. That this means that the system would be largely, if not totally
ineffective, was almost certainly the objective of most states.

Review 1992

1992 stellte die EG fest, dass zuviele Schiffe existierten, Überfischung stattfand und gleichzeitig die Zahl der gefangenen Fische sank, da die Bestände zurückgingen. Der Review machte klar, dass die Compliance mit den Regulierungen besser werden musste. In der Folge wurden die Kontrollen verschärft, auch einzelne Fischereischiffe wurden regelmäßig überprüft. Ein weiterer Review für 2002 wurde angesetzt.

1995

Obwohl mittlerweile die Flottengröße gesunken war, variieren die Fischbestände zu sehr von Jahr zu Jahr, um damit allein die Erhaltung der Bestände zu gewährleisten. Deshalb führte die GFP ein Erlaubnisscheinsystem ein, das festlegte wo und wann gefischt werden darf. Weitere wissenschaftliche Forschungen wurden in Auftrag gegeben, um die bestehenden Fischbestände besser festzustellen und zu erforschen wie sich der Fang an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten auf diese auswirkt.

Review 2002

2002 trat eine weitere Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik in Kraft. Insbesondere auf Druck verschiedener Umweltorganisationen, schloss die neue Regulierung 2371/2002 angesichts der überfischten Bestände die Nutzung von öffentlichen Geldern für den Neubau oder die Modernisierung von Fischereibooten aus.

 
 
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Kategorie: Fischen : Angel- oder Köderfischerei
 
Der Angelhaken, eines der ältesten Fischereigeräte, spielt in der kommerziell betriebenen Fischerei eine bedeutende Rolle. Bei der Schleppangelei (Darrfischerei) werden hinter einen fahrenden Boot eine oder mehrere Angelschnüre nachgezogen, an den in geringen Abständen Angelhaken mit natürlichen Ködern oder Spinnködern (Blinker, Pilke) befestigt sind. Scherbretter und Gewichte (Tiefenangel) sorgen für die notwendigen Abstand zwischen den nachgeschleppten, dem Fang pelagischer Fische (z. B. Makrelen) dienenden Leinen. Gebräuchlich sind sie, besonders dort wo die Bodenbeschaffenheit den Einsatz von Schleppnetzen nicht zulässt, die Langleinen an oft kilometerlangen, an Schwimmern aufgehängten oder auf Grund verankerten Horizontalleinen sind in Abständen von 1 – 3 m kürzere Vorschnüre (Snood, Vorfächer) mit beköderten Angeln befestigt. Mit den Langleinen werden, je nachdem in welche Tiefe die Angeln stehen Haie, Aale, Dorsche, Rotbarsch, Plattfisch gefangen.

Korb – Reusenfischerei

Reusen sind Fallen, die in Bodennähe lebende Tiere durch Köder anlockt oder durch andere Vorkehrungen dorthin lenkt, die in diese geraten. Ein Korb – Reuse besteht aus Holz, Korbgeflecht oder Metall und hat meist eine zylindrische oder quadratische Form mit einer oder zwei trichterförmigen Öffnungen. Diese sind so gestaltet, dass dem Tier Zutritt ins innere Gewährt, ein Entkommen in entgegengesetzter Richtung aber verhindert wird. Derartige Fallen werden mit Köder beschickt und werden auf den Meeresboden deponiert und mittels eines Oberflächenschwimmer verbundenen Leine wieder eingeholt. Sie dienen dem Fang meist von Wirbellosen (z. B. Hummer, Languste, Krabbe, Garnelen) sowie von benthischen und epibenthischen Fischen (z. B. Aale, Dorschartige). In die Kategorie der Reusen fallen auch permanent im Grund verpflockte Netze, die so angeordnet sind, dass pelagische Fische durch Leitnetze in eine oder mehrere hintereinander gereihte Netzkammern gelenkt werden, durch die der Weg in eine Sammelreuse führt. Große unter den Namen Tonnare bekannte, permanente Anlagen dieser Art dienten an der italienischen Küste dem Fang von Thunfischen.

Walfang

Der Tran des Wals war ein wichtiger Grundstoff für künstliche Beleuchtung. Daneben wurden aus ihm Seifen, Salben, Suppen, Farben, Gelatine oder Speisefette (z.B. Margarine) sowie Schuh- und Lederpflegemittel produziert. Walöl war ursprünglich nötig, um Nitroglycerin herzustellen. Noch nach dem Ersten Weltkrieg meinte die britische Armeeführung: „Ohne das Walöl wäre die Regierung nicht in der Lage gewesen, sowohl die Ernährungsschlacht als auch die Munitionsschlacht zu schlagen."

Der Pottwal wurde wegen des in seinem Kopf enthaltenen Walrats sowie des seltenen Ambras im 19. Jahrhundert besonders stark vor allem von amerikanischen Walfängern aus Nantucket gejagt und im Bestand erheblich dezimiert. Das Ambra, das möglicherweise aus den unverdaulichen Resten von Tintenfischen im Darm des Pottwals besteht, war ein wichtiger Grundstoff der damaligen Parfümindustrie. Der Walrat eignet sich zur Herstellung von besonders hell brennenden Kerzen, zum Reinigen von Wäsche, zur Herstellung von Kosmetika und als Schmiermittel. Aus den Barten der Bartenwale, bevorzugt des Blauwals, wurde vom 17. Jhdt. an Fischbein hergestellt, bis im 20. Jhdt. steife aber elastische Kunststoffe (z.B. Nylon) sowie leichte Federedelstähle den nachwachsenden Werkstoff ersetzten.

Anfangs jagte man den Wal mit kräftigen kleinen Ruderbooten, die sechs bis acht Mann Besatzung trugen und erlegte ihn mit Handharpunen und Lanzen. Der erlegte Wal wurde dann längsseits des Walfangschiffes geschleppt und dort abgespeckt. Alles Übrige überließ man den Möwen und Raubfischen.

Um 1840 waren etwa 900 Fangschiffe unterwegs, die in guten Jahren bis zu 10.000 Wale erlegten. Auf einem durchschnittlichen amerikanischen Walfänger im 19. Jahrhundert fuhren etwa 20 bis 30 Mann. Die Schiffe führten einschließlich Reserven bis zu sechs Boote mit sich. Üblicherweise wurden bei der Jagd drei bis vier Boote gleichzeitig eingesetzt, die mit je sechs Seeleuten bemannt waren. Als Schiffswache wurden bei der Jagd nur ein bis zwei Mann zurückgelassen. Auch „Facharbeiter" wie der Schiffskoch oder Schiffszimmermann mussten zur Jagd in die Boote steigen und rudern. Der Speck der erbeuteten Wale wurde bereits auf dem Schiff zu Tran verkocht und in Fässer abgefüllt. Eine normale Fangreise dauerte etwa zwei bis vier Jahre je nach Ertrag und Haltbarkeit der Vorräte.

Durch die deutsche Konstruktion einer Harpunenkanone, die um 1863 auf einem norwegischen Walfangdampfer eingebaut wurde, war es möglich geworden, auch den schnelleren Blauwal und Finnwal zu jagen. Die Harpune erhielt einen Granatkopf. Die explodierende Granate tötete den Wal schneller. Um 1935 verbesserte man dieses Gerät nochmals, indem durch die Harpunenleine ein elektrischer Strom geleitet wurde, der das Tier sofort betäubte. Trotzdem brachte die Erfindung des Petroleums 1859, das über ähnliche Einsatzzwecke wie Waltran verfügt, den Fang mittelfristig fast zum Erliegen.

Erst die Erfindung der Margarine, deren wichtigster Grundstoff anfangs Waltran war, verhalf der Industrie wieder zu einem Aufstieg. Als Grundstoff für Nitroglycerin wurde es Anfang des 20. Jahrhundert im Rahmen der weltweiten Aufrüstung interessant.

In den 1930er Jahren wurde erkannt, dass der Walbestand durch die starke Bejagung gefährdet war. Allein in den Jahren 1930/1931 wurden 30.000 Blauwale getötet, mehr als heute in allen Ozeanen leben. Der Völkerbund beschloss 1931 ein Abkommen zur Begrenzung des Walfangs, das 1935 in Kraft trat. Allerdings war dieses Abkommen kaum effektiv, da bedeutende Walfangnationen wie Norwegen und Großbritannien keine Mitglieder des Völkerbundes waren. Im gesamten 20. Jahrhundert wurden circa drei Millionen Wale erjagt.

 
 
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