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Kategorie: Fischen : Angeln - Fischfang
 
Angeln ist einfach gesagt, wenn man mit eine Angelrute und Angelschein angelt.

Zum Angeln benötigt man außer einem Angelschein eine Angelrute die hauptsächlich in der Regel aus eine Angelrute, Angelrolle, Schnur zwischen der Hauptschnur und Haken, einen Köder, einen Haken und eine Angelschnur die auch als Hauptschnur bezeichnet wird, besteht.

Des Öfteren empfiehlt sich auch der Einsatz eines Wirbels als ein Bindeglied zwischen dem Vorfach und der Hauptschnur.
 
 
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Kategorie: Fischen : Fischerei
 
Einleitung

Fischerei, im allgemeinen Sinn der kommerziell betriebene Fang von Fischen und anderen im Wasser lebenden Tieren wie Krabben, Krebsen und Garnelen. Je nach Fanggebiet unterscheidet man Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei.

Die ergiebigsten Fischereigewässer der Hochsee- und Küstenfischerei liegen auf den Kontinentalsockeln (siehe Kontinentalschelf), die sich von der Küste aus im Durchschnitt etwa 80 Kilometer ins Meer erstrecken. Diese Gewässer sind weniger als 200 Meter tief und in ihnen lebt der größte Teil der Meeresfische, die hier günstige Strömungen und Temperaturen sowie ein reiches Nahrungsangebot vorfinden. Besonders ertragreich ist der Fischfang in Gebieten, in denen kaltes, nährstoffreiches Wasser aus der Tiefe an die Oberfläche kommt. Während die Jagd auf Wale nicht als Fischerei gilt, werden der Fang von Mollusken (z. B. Octopus und Muscheln) sowie die Gewinnung von Kelp und Braunalgen dazugerechnet. Eine Freizeitaktivität ist das Sportfischen.

Fischereigewässer

Ertragreiche Fischereigewässer gibt es u.a. in der Nordsee, entlang der Westküste Großbritanniens, vor Island, auf den Grand Banks of Newfoundland vor Ostkanada, auf den Georges Banks vor New England, vor dem Südwesten der Vereinigten Staaten und vor Peru, in der Beringsee, im Golf von Alaska und vor den Küsten Japans.

Arten von gefangenen Fischen

Die Meeresfischerei fängt zwei Arten von Fischen: in der Nähe der Wasseroberfläche lebende (pelagische) und in der Tiefe und nahe des Meeresbodens lebende Fische (Grundfische). Pelagische Fische wandern gewöhnlich in Abhängigkeit von den Jahreszeiten und leben in Schwärmen. Zu ihnen gehören Thunfische, Lachse, Sardellen (siehe Anchovis), Sardinen und Heringe. Am Meeresgrund lebende Fische kommen nicht in Schwärmen vor, z. B. Kabeljau (siehe Dorsche), Heilbutt, Seezunge, Schellfisch und Flunder. Der Fang wirbelloser Tiere – meist in seichten Gewässern – macht nur einen kleinen Teil des Gesamtertrags aus. Wirtschaftlich von Bedeutung sind u. a. Austern, Miesmuscheln, Kamm-Muscheln, Hummer und Tintenfische.
Methoden des Fischfanges

Beim gewerblichen Fischfang werden Netze entweder in der Nähe der Oberfläche oder über den Meeresboden gezogen. Als Oberflächennetze verwendet werden Ringwaden, lange, vorhangartige Netze, die an Schwimmern hängen. Sie werden kreisförmig um einen Fischschwarm gezogen und mit einem Seil am unteren Ende wie ein Beutel zusammengezogen.

Das so genannte Kiemennetz besitzt eine Maschenweite, die gerade groß genug ist, um den Kopf des Fisches durchzulassen, in der aber die Kiemen hängen bleiben. Kiemennetze lässt man meist an der Oberfläche treiben, um pelagische Fische zu fangen. Sie werden aber auch zum Fang von Grundfischen am Boden verankert. Mit dem Grundschleppnetz (Trawl) werden Grundfische wie z. B. Dorsche gefangen. Es wird mit Hilfe von zwei langen Tauen geschleppt. In der Nähe der Öffnung des Netzes befinden sich zwei Bretter, die durch ihre Bewegung und den Widerstand des Wassers zur Seite bzw. nach unten gedrückt werden und dadurch das Netz offen halten. Grundschleppnetze verursachen an den Ökosystemen des Meeresbodens schwere Schäden.

Langleinen, die sowohl zum Fang von Fischen an der Oberfläche (wie z. B. Thunfisch) als auch zum Fang von am Meeresboden lebenden Fischen (wie z. B. Heilbutt) verwendet werden, sind lange, schwere Taue, an denen Hilfsleinen mit langen, köderbesetzten Haken angebracht sind. Sie können mehrere Kilometer lang sein und werden an verankerten Bojen befestigt oder von Schiffen gezogen. Nach dem Fang werden die Leinen von Winden eingeholt. An Langleinen verfangen sich häufig Seevögel, welche die beköderten Haken verschlucken.


"Fischerei," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2007
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Kategorie: Fischen : In den Binnenseen von Schweden angeln
 
In den Binnenseen von Schweden angeln

Schweden bietet viele sehr umfangreiche Orte zum Angeln.

Es gibt in Schweden mehr als Einhundertsiebzig Binnenseen. Da kann man angeln, wenn man im Besitz von einem Angelschein ist.

Man kann unterschiedliche Fischarten in Schweden angeln, die meist verbreitete Fischarten sind Zander, Barsch und der Hecht.

Wenn man Lachs fangen möchte, gibt es reichlich davon in vielen Flüssen von Schweden.
 
 
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Kategorie: Fischen : Fische
 
Fische angeln wird immer populärer in Deutschland. Aber was sind eigentlich Fische?

Fische leben in den Gewässern, es sind Wirbeltiere, die atmen mit Kiemen.

Cirka 50 % der Wirbeltiere gehören zu den Fischen, wobei die Ältesten Fische Vierhundertfünfzig Mio. Jahre alt sind.

Viele Arten davon existieren mittlerweile nicht mehr.


Wirtschaftlich gesehen, spielen Fische eine sehr große Rolle in der Wirtschaft und damit auch in dem Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland. Fische werden hauptsächlich zu Zwecke der Verspeisens.

Wobei jedes Jahr die Fische aus verschiedenen Ursachen bedroht werden.
 
 
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Kategorie: Fischen : Fischer - Angler
 

Ein Fischer bzw. ein Angler ist eine Person, (meistens die Männer) die den Fischfang betreibt, das heißt Fisch fängt bzw. angelt.

Man hat bereits viele Jahrhunderte Fischfang betrieben, natürlich früher ohne einen Angelschein, vorwiegend ging es natürlich damals, aber auch heute zu Nahrungszwecken.

Das Wesen der Fischerei in BRD ist die Sache der Länder.

Viele gehen angeln nicht wegen der Nahrungszwecken, sondern nur Spaßes halber, und nicht aufgrund der Nahrung, solche Personen gehören nicht zu gewöhnlichen Fischern, sondern die betreiben Sportfischen.

Fischer ist eine sehr alte Berufsbezeichnung bzw. Beruf, daher gibt es dazu viele Bücher und Erzählungen rund um das Thema Fischer und Angler.
 
 
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Kategorie: Fischen : Ringwadenfischerei
 
Als Ringwaden werden Netze zum Fischfang bezeichnet, welche in der Hochseefischerei bis 2000 m lang sein können und bis in eine Tiefe von 200 m reichen. Auch in der Binnenfischerei werden Ringwaden verwendet, welche jedoch kleineren Ausmaßes sind (50 bis 200 m lang und bis zu 20 m tief).

Die Ringwade wird ringförmig um einen Fischschwarm ausgelegt, anschließend wird das Netz mit der an der Unterleine befindlichen Schnürleine zugezogen, so dass die Fische völlig vom Netz eingeschlossen sind. Im unteren Teil des Netzes haben Ringwaden sehr kleine Maschenweiten, so dass ein schonender Fang der Fische garantiert ist und Haut- sowie Kiemenverletzungen ausgeschlossen werden.

Umwelteinflüsse der Ringwadennetzfischerei

Ringwadennetze werden weltweit zum Fang wertvoller Speisefische, insbesondere beim Thunfischfang, eingesetzt. Es handelt sich, abgesehen von der Situation im Tropischen Ostpazifik, um eine vergleichsweise selektive und umweltschonende Fischfangmethode.

Einfluss auf den Meeresboden

Verglichen mit Grundschleppnetzfischereien oder Baumkurren, haben Ringwadennetze keinerlei negative Auswirkungen auf den Meeresboden und die darauf lebenden Organismen.

Selektivität und Beifang

Mit Ringwadennetzen lassen sich einzelne Fischschwärme gezielt abfischen. Es wird nicht nach dem Zufallsprinzip gefischt wie dies bei Treibnetzen oder in der Shrimp-, Kabeljau- und pelagischen Schleppnetzfischerei der Fall ist. Die Beifangrate (Meeresschildkröten, Haie, Meeressäugetiere, Seevögel sowie Nicht-Zielfischarten) von Ringwadennetzen liegt nach Angaben der FAO bei etwa 5 % des Gesamtfangs, was unter der weltweiten Durchschnittsbeifangrate aller Fischereimethoden von 8 % liegt.

Überfischung

Da mit Ringwadennetzen einzelne Fischschwärme fast vollständig dem Ökosystem entnommen werden, können sie die Reproduktionsfähigkeit stark befischter Arten gefährden. So erließ die EU am 11. Juni 2007 die Verordnung (EG) Nr. 41/2007 für die Erhaltung der Thunfischbestände des Atlantiks mit der unter anderem der Einsatz von Ringwadennetzen beim Fang von Rotem Thun im Ostatlantik in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007 verboten wurde.

Sonderfall Tropischer Ostpazifik

Im Tropischen Ostpazifik sind insbesondere Gelbflossenthunfischschwärme (Thunnus albacares) mit Zügel- und Spinnerdelfinschulen vergesellschaftet. Unter einer an der Wasseroberfläche schwimmenden Delfinschule hält sich bis zu 150 m Tiefe mit großer Wahrscheinlichkeit ein Thunfischschwarm auf. Dieses biologische Phänomen ist bis heute rätselhaft und tritt nur in dieser Meeresregion auf. Beim Thunfischfang halten die Fischer mit Hubschraubern oder von Schnellbooten aus gezielt nach Delfinschulen Ausschau, jagen sie und kreisen sie dann mit dem Ringwadennetz ein, um den darunter schwimmenden Thunfischschwarm abzufischen.

Einsatz von Ringwaden bis Anfang 1990

Durch die gezielte Jagd auf Delfinschulen beim Thunfischfang im Tropischen Ostpazifik sollen nach Angaben des US-amerikanischen Earth Island Institute (EII) im Zeitraum der späten 1950er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre mehr als 7 Millionen Delfine getötet worden sein. Das EII bezeichnet dies als die größte Massenvernichtung von Meeressäugern in der Geschichte der Menschheit.

Im Jahr 1986 lancierte das EII eine US-weite Kampagne gegen die Ringwadennetzfischerei im Tropischen Ostpazifik. Daraufhin ging der Absatz von Dosenthunfischware in den USA derart stark zurück, dass sich große Thunfischimporteure wie Star Kist, Bumblebee oder Chicken of the Sea im Jahr 1990 gezwungen sahen, vom EII aufgestellte Richtlinien für delfinsicher gefangenen Thunfisch zu akzeptieren. Die US-Thunfischimporteure verpflichteten sich, keinen Thunfisch mehr einzuführen, der durch Jagen und Umkreisen von Delfinschulen mit Ringwadennetzen gefangen wurde. Im gleichen Jahr verschärfte der US-Kongress den seit 1972 bestehenden Marine Mammal Protection Act (MMPA) und legte die Richtlinien des EII für delfinsicher gefangenen Thunfisch als legalen Standard fest.

Einsatz von Ringwaden heute

Angesichts der durch die Ringwadennetzfischerei im Tropischen Ostpazifik verursachten dramatischen Delfinsterblichkeit und der geänderten US-Einfuhrbestimmungen für Dosenthunfisch aus dem Jahr 1990 verabschiedete die für das Fischereimanagement im Tropischen Ostpazifik zuständige Inter-American Tropical Tuna Commission (IATTC) 1992 das La Jolla Agreement, das eine kontinuierliche Reduzierung der Delfinbeifänge durch die Festlegung von erlaubten Sterblichkeitsraten für Delfine vorsieht. Ausgehend von erlaubten 19.500 getöteten Delfinen im Jahr 1993 sank die Quote auf unter 5.000 im Jahr 1999. Nach Angaben der IATTC lag die Delfinbeifangrate der im Tropischen Ostpazifik operierenden Ringwadennetzfischereiflotten in 2006 bei 900 oder etwa 0,01 % der geschätzten Populationsgröße für die betroffenen Delfinarten.

Beifangreduzierung und Delfinsterblichkeit

Technisch wird die Reduzierung der Delfin-Beifangrate dadurch erreicht, dass die beim Einsatz der Ringwade mitgefangene Delfinschule nach dem Zusammenschluss des Netzkreises wieder freigelassen wird. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen der Fischereiabteilung der Wetter- und Ozeanografiebehörde der Vereinigten Staaten, NOAA (National Oceanic and Atmospheric Administration), und des Blue Ocean Institute zeigen, dass sich trotz des Einsatzes dieser alternativen Fangmethode beim Thunfischfang im Tropischen Ostpazifik die Bestände von Flecken- und Spinnerdelphinen nicht erholt haben. Die Wissenschaftler führen dies darauf zurück, dass während der Jagd der Ringwadennetzfischer auf die Delfinschulen Delfinmütter von ihren Kälbern getrennt werden, die auf sich allein gestellt keine Überlebenschance haben.

AIDCP Dolphin Safe Label

Um die scharfen US-Regeln für die Einfuhr von so genanntem "delfinfreundlich" gefangenem Thunfisch zu umgehen, wurde von der IATTC 2001 das Agreement on the International Dolphin Conservation Programm (AIDCP) mit einem eigenen Dolphin Safe-Label gegründet.

Internationale Naturschutzorganisationen wie das EII lehnen dieses Label als Death Certificate for Dolphins ab, da es eine Delfin-Beifangquote bei der Ringwadennetzfischerei im Tropischen Ostpazifik toleriert. Da trotz mehrfacher vor Gericht ausgetragener Versuche der US-Administration unter den Präsidenten Bill Clinton und George W. Bush es nicht gelang, den Marine Mammal Protection Act zu ändern, darf mit dem AIDCP-Label ausgezeichnete Dosenthunfischware in den USA nach wie vor nicht verkauft werden.

Ringwaden-Thunfischware in der EU

Im Gegensatz zur Situation in den USA ist die Einfuhr von mit dem AIDCP Dolphin Safe Label ausgezeichneter Dosenthunfischware aus dem Tropischen Ostpazifik in die EU nicht verboten. Am 19. Mai 2003 trat die EU-Verordnung 882/2003 in Kraft, mit der das AIDCP Dolphin Safe Label innerhalb der EU verankert wurde.

In Deutschland existiert eine Vereinbarung zwischen großen Teilen der Thunfischindustrie und dem EII, unter den Bedingungen der IATTC mit Ringwaden im Tropischen Ostpazifik gefangenen Thunfisch nicht zu verarbeiten und einzuführen. Diese Vereinbarung wird von der deutschen Partnerorganisation des EII, der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V., überwacht. Für die Kontrolle in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten ist die vom EII gegründete European Dolphin Safe Monitoring Organisation zuständig.

 
 
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Kategorie: Fischen : Fische
 
Einleitung

Fische, wasserlebende Wirbeltiere, die als Atmungsorgane Kiemen besitzen, deren Gliedmaßen (soweit vorhanden) zu Flossen umgewandelt sind und deren Körper zumeist mit charakteristischen Schuppen bedeckt ist.

Im Gegensatz zu anderen Tiergruppen sind Fische so vielfältig, dass man sie schwer anhand eines nur für Fische charakteristischen Merkmals identifizieren kann (wie beispielsweise Säugetiere durch Milchdrüsen und Haare gekennzeichnet sind). In der Regel versteht man unter Fischen die große Gruppe der Knochenfische, die Knorpelfische (Haie, Rochen und Chimären) sowie die auch als Fischartige bezeichneten kieferlosen Wirbeltiere (Neunaugen und Inger).

Alter und Vielfalt

Die ursprünglichsten Fische waren wohl kieferlose Formen, die sich aus Vorfahren entwickelten, die dem Lanzettfischchen ähnelten. Die ältesten bekannten Fische mit Kiefern sind 530 Millionen Jahre alt; sie stammen aus südchinesischen Sedimenten des unteren Kambriums. Diese frühen Formen waren nur wenige Zentimeter lang. Fische wurden während des Devons, dem so genannten „Zeitalter der Fische” vor 350 bis 400 Millionen Jahren, die dominierenden Lebensformen in Meeres- und Süßwasserlebensräumen. Die Hauptlinien der Fische, darunter Haie, Quastenflosser und andere Knochenfische, erschienen im letzten Abschnitt dieses Zeitalters. Fische machen heute mehr als die Hälfte der bekannten Wirbeltierarten aus. Man kennt etwa 25 000 lebende Arten – etwa so viele, wie alle Arten von Amphibien, Reptilien, Vögeln und Säugetieren zusammen ausmachen –, und in den noch immer relativ wenig erforschten Weltmeeren werden ständig neue Fischarten entdeckt.

Körperbau

Fische haben im Allgemeinen eine etwa torpedoförmige Gestalt mit seitlich leicht abgeplattetem Körper, der zum Schwanz hin spitzer zuläuft als am Kopf. Grundlegendes Merkmal ist die fortlaufende Reihe von Wirbeln und segmentierten Muskeln, die es dem Fisch ermöglichen, sich durch Seitwärtsbewegungen des Körpers fortzubewegen. Im Normalfall trägt der Körper eine Reihe von Flossen: durch Knochenstrahlen oder Stacheln gestützte Membranen, die zum Antrieb oder als Steuer dienen. Entlang der Mittellinie des Rückens können eine oder mehrere Rückenflossen ansetzen. Am Körperende sitzt eine Schwanzflosse; sie ist für die meisten Arten das hauptsächliche Antriebsorgan. Eine oder mehrere Afterflossen befinden sich auf der Mittellinie der Bauchseite zwischen After und Schwanz. Zwei Paar seitliche Flossen, die den Extremitäten der übrigen Wirbeltiere entsprechen (siehe Homologie), sind einerseits die Brustflossen, in der Regel an der Seite hinter den Kiemenöffnungen gelegen, und andererseits die Bauchflossen am Bauch zwischen Kopf und After.

Hinsichtlich Gestalt und anatomischen Einzelheiten der Fische herrscht je nach Lebensweise große Vielfalt; die Formen reichen von den schlangengleichen Aalen bis zu kugelrunden Kugelfischen oder den stark abgeflachten Plattfischen. Die Flossen sind oft beträchtlich abgewandelt oder fehlen ganz. Bestimmten Kiemenschlitzaalen fehlen die meisten der Merkmale, an denen man Fische normalerweise erkennt, darunter Kiemen, Flossen und Schuppen; sie können sogar überwiegend an Land leben. Etwa 50 Knochenfischarten besitzen keine Augen.

Die verschiedenen Fischarten zeigen zudem eine extreme Größenvielfalt. Eine erst in neuerer Zeit entdeckte Grundelart aus dem Indischen Ozean wird nur zehn Millimeter lang, während der Walhai eine Länge von 15 Metern und ein Gewicht von etwa 20 Tonnen erreichen kann. Auch die Färbungen der Fische sind äußerst variabel; sie zeichnen sich durch ein weites Spektrum an Farbtönen und Mustern aus. In der Oberhaut des Körpers liegen Pigmentzellen, die den Fischen ihre Farbe verleihen. Im Allgemeinen ist der Bauch heller gefärbt als der Rücken, im Wasser erscheint der Fisch jedoch gleichförmig gefärbt, weil das Licht ausschließlich von oben kommt (siehe Gegenschattierung). Eine Reihe von tropischen Fischen, allen voran die Schmetterlingsfische (siehe Knochenzüngler), sind überaus farbenprächtig. Ihre Färbung könnte der Erkennung von Artgenossen dienen oder – im Fall giftiger Arten – eine Warnung für mögliche Feinde sein. Viele Fische sind in der Lage, ihre Farbe deutlich zu ändern, um optisch mit ihrer Umgebung zu verschmelzen. Bei einem Plattfisch wurde beobachtet, wie er seine Farbe so änderte, dass sie einem Schachbrett entsprach, das auf dem Boden des Aquariums lag.

Zahlreiche Fische weisen eine spezialisierte Körperform oder spezielle Organe auf, die ihnen bei der Jagd oder Nahrungssuche dienlich sind. Zu solchen Fischen gehören Laternenfische und andere Tiefseeformen, die mit Hilfe von Leuchtorganen ihre Beutetiere anlocken oder sichtbar machen. Anglerfische (siehe Armflosser) liegen am Meeresboden und präsentieren einen kleinen wurmähnlichen Fleischknoten am Ende eines langen Stachels als Köder für andere Fische, die sie dann blitzschnell erbeuten.

Schuppen

Der Körper fast aller Fischarten ist mit einer Schicht aus Schuppen bedeckt, meist knöchernen oder hornigen Platten, die in überlappenden Reihen angeordnet sind, wobei das freie Ende einer Schuppe das Vorderende der dahinter liegenden Schuppe überdeckt. In der Regel sind sie von einer dünnen Epidermis (einem Deckepithel der Körperoberfläche) überzogen. In der Epidermis befinden sich Zellen, die einen glitschigen Schleim absondern; dieser hüllt den gesamten Körper ein.

Bisweilen hat man die Fische anhand der Form und Merkmale ihrer Schuppen klassifiziert. Die wichtigsten Schuppentypen sind die rautenförmigen Schmelz- oder Ganoidschuppen, die mit einer zahnschmelzartigen Schicht überzogen sind, die fast runden, glattrandigen Rund- oder Cycloidschuppen und die ebenfalls runden Kamm- oder Ctenoidschuppen, die gesägte oder kammartige Hinterränder haben. Knorpelfische haben Placoidschuppen aus Zahnbein (Dentin). Andere, wie die Aale, besitzen nur winzige Schuppen, wieder anderen, etwa den Welsen, fehlen sie fast völlig.

Skelett

Die schuppige Haut, die den Körper der Fische umgibt, stellt ein Hautskelett dar. Bei den ersten Wirbeltieren überhaupt, den kieferlosen Ostracodermata des oberen Kambriums, war es das bedeutendste Stützgerüst; es bestand aus Schuppen und massiven Knochenplatten, welche die Bewegungsfreiheit deutlich eingeschränkt haben dürften. Dieser Hautknochenpanzer wurde in der weiteren Evolution der Fische (und damit aller Wirbeltiere) zurückgebildet, während das innere Skelett, vor allem die Wirbelsäule, in den Vordergrund trat.

Bei den vermutlichen Vorfahren aller heutigen Fische aus dem Silur war die Wirbelsäule noch aus knorpeligem Gewebe, das später aber zunehmend von Knochen verdrängt wurde. Die ersten Knochenfische besaßen schon ein größtenteils verknöchertes Skelett; die heutigen Störe und Flösselhechte haben als Knochenfische sekundär wieder ein fast reines Knorpelskelett gebildet. Das Knochengerüst der meisten heute lebenden Fische besteht aus einem Schädel, der mit Zähnen besetzte Kiefer enthält, einer Wirbelsäule, Rippen, einem einfachen Schulter- und Beckengürtel sowie einer Reihe von Knochen zwischen den Wirbeln, welche die Flossen stützen. Viele höhere Fische besitzen als zusätzliche Skelettelemente Gräten, die Rippen ähneln, jedoch in der Regel keine Verbindung zur Wirbelsäule haben. Sie entstehen in den Muskelscheidewänden der seitlichen Rumpfmuskulatur durch direkte Verknöcherung.

Innere Organe

Das Verdauungssystem eines Fisches besteht im Allgemeinen aus dem Maul mit mehreren Reihen scharfer, mahlender oder bürstenartiger Zähne, einem Schlund, einer Speiseröhre, einem Magen und einem Darm, der in einem After endet. Die verschiedenen Organe des Verdauungskanals sind nicht bei allen Arten deutlich voneinander abgegrenzt. Alle Arten besitzen jedoch eine Bauchspeicheldrüse und eine Leber.

Der Atmungsapparat der Fische mit Kiefern besteht aus einer Reihe von Schlitzen, den Kiemenspalten, die sich vom Schlund am Hinterende der Kehle in die Kiemenkammern beiderseits des Hinterkopfes öffnen. Diese Kammern können zum umgebenden Wasser hin offen, aber auch durch knöcherne Kiemendeckel bedeckt sein. Im Inneren der Kiemenkammer und in den Kiemenspalten liegen die Kiemen selbst; sie haben die Form dünner Blättchen oder Fäden, durch die das Blut zirkuliert. Wenn der Fisch Wasser aufnimmt und dieses durch die Kiemen ausstößt, geht im Wasser gelöster Sauerstoff durch die dünnen Kiemenmembranen ins Blut über, und Kohlendioxid gelangt als Abfallprodukt vom Blut ins Wasser. Einige wenige Arten, wie die Lungenfische, können auch mittels einer gut ausgebildeten Lunge atmosphärische Luft atmen.

Die meisten Knochenfische besitzen ein Organ zur Steuerung des Auftriebs. Diese als Schwimmblase bezeichnete Kammer lässt sich stammesgeschichtlich von der Lunge der frühesten Formen ableiten, die ihrerseits aus einem Anhangsorgan des Darmes entstanden ist. Sie ist mit Sauerstoff und Stickstoff aus dem Blut angefüllt. Ihre Hauptfunktion besteht darin, den Fisch an den unterschiedlichen Wasserdruck in verschiedenen Tiefen anzupassen, indem der Gasdruck in der Schwimmblase gesteigert oder gesenkt wird. So hat das Tier weder einen positiven noch einen negativen Auftrieb und kann mühelos in der gleichen Tiefe bleiben. Das Blutkreislaufsystem der meisten Fische ist einfach und besteht aus einem zweikammerigen Herz, welches das Blut nach vorn durch die Kiemen pumpt, dann zum Kopf und von dort über eine große Arterie, die unter der Wirbelsäule liegt, zurück in den Körper. Die Zirkulationsrate von Fischen ist niedriger als bei anderen Wirbeltieren.

Muskulatur

Die Hauptmuskeln im Körper eines Fisches sitzen seitlich entlang des Rumpfes und des Schwanzes. Die größere Muskelmasse liegt auf dem Rücken an jeder Seite der Wirbelsäule, die kleinere darunter. Jede Muskelmasse besteht aus einer Reihe ineinander verzahnter Segmente. Beim normalen Schwimmen versetzt die links und rechts abwechselnde, aufeinander folgende Kontraktion der Muskelsegmente von vorne nach hinten die Schwanzflosse in eine Wellenbewegung. Kleine Muskeln steuern die Bewegungen von Mund, Kiemen, Flossen und Augen. Einige wenige Fische, wie etwa die Aale, schwimmen durch Schlängelbewegungen ihres Körpers. Bestimmte andere Arten, darunter die Kofferfische, treiben sich allein durch die Bewegung ihrer Flossen an, ohne dabei den Körper zu bewegen.

Nervensystem

Das Zentralnervensystem der meisten Fische besteht aus einem Rückenmark und einem Gehirn, das aus einem relativ großen Kleinhirn, einem Paar Sehzentren (Lobus opticus), einem vergleichsweise kleinen Großhirn und einem Nachhirn (verlängertem Mark) besteht. Form und Größe der Teile des Gehirns unterscheiden sich bei verschiedenen Arten deutlich. Die Augen der Fische weisen fast kugelige Linsen und eine abgeflachte Hornhaut auf. Um auf unterschiedliche Entfernungen scharf zu stellen, wird die gesamte Linse des Auges von der Netzhaut weg oder zu ihr hin bewegt. Bei einigen Höhlenfischen (siehe Höhlentiere), die in völliger Dunkelheit leben, sind die Augen reduziert oder fehlen vollkommen. Fische riechen mittels eines Paares doppelter Nasenöffnungen, die in eine Riechgrube führen. Viele Fische nehmen chemische Reize auch über Geschmacksorgane in der Haut oder über Tentakel wahr, die man als Barteln bezeichnet und die um das Maul herum oder an anderen Teilen des Körpers sitzen.

Fische hören mittels äußerer Trommelfelle. Schallschwingungen werden durch die Knochen des Schädels ins Innenohr übertragen, das drei halbkreisförmige Kanäle enthält. Dieses Innenohr fungiert als Gleichgewichtsorgan wie auch als Hörorgan. Außerdem sind Fische mit einem einzigartigen Sinnesorgan ausgestattet, der so genannten Seitenlinie. Sie besteht aus Reihen von Sinnesknospen, die an der Körperoberfläche oder in Kanälen in der Haut liegen. Diese verlaufen entlang den beiden Körperseiten und am Kopf und stehen über kleine Poren mit dem umgebenden Wasser in Verbindung. Die Hauptfunktion des Seitenlinienorgans ist die Wahrnehmung von Schwingungen ausgesprochen niedriger Frequenz, bei einigen Arten kann es jedoch auch schwache elektrische Felder wahrnehmen. An Regenbogenforellen wurde Schmerzempfinden bei Fischen nachgewiesen. Diese Fische haben am Kopf Nozizeptoren (Schmerzsensoren), die etwa als Folge einer Verletzung durch Angelhaken Schmerzreaktionen auslösen.

Fortpflanzung

Fische produzieren Nachkommen auf verschiedene Weise. Die Geschlechter sind bei den meisten Arten getrennt, doch einige Arten sind Zwitter, d. h., die Individuen entwickeln sowohl Eierstöcke als auch Hoden – entweder in verschiedenen Lebensstadien oder gleichzeitig. Manche Arten von Anglerfischen zeigen einen starken Sexualdimorphismus; das zwergenhafte Männchen verwächst hierbei dauerhaft mit dem Körper des Weibchens und erhält Nährstoffe aus dem Blutkreislauf des Weibchens.

Ovipare Fische legen Eier, die außerhalb des Körpers der Weibchen befruchtet werden. Bei solchen Arten entwickeln sich auch die Jungen außerhalb des Körpers. Die Laichzeit wird oft durch die Wassertemperatur kontrolliert, aber auch durch Sexualhormone. Arten, die ihren Laich im offenen Wasser verstreuen, legen oft sehr große Mengen an Eiern. Ein einzelnes Dorschweibchen z. B. kann bis zu sieben Millionen Eier produzieren. Ei- und Samenausstoß müssen zeitlich gut aufeinander abgestimmt sein; findet Letzterer deutlich vor der Eiablage statt, so werden die mikroskopisch kleinen Spermien im Wasser schnell verdriftet. Zur Koordination haben einige Arten, wie beispielsweise Stichlinge, komplexe Balzrituale entwickelt. Die Männchen von Seepferdchen tragen die Eier bis zum Schlüpfen der Jungen in einer Bruttasche. Elterliche Fürsorge nach dem Schlüpfen ist oft gar nicht, bei einigen Gruppen aber auch sehr hoch entwickelt; oft verteidigen die Eltern das Nest oder Revier. Beim Schlammfisch und einigen Afrika-Buntbarschen suchen die Jungen bei Bedrohung durch Feinde Schutz im Maul eines Elterntieres (so genannte Maulbrüter).

Bei viviparen Fischen findet eine innere Befruchtung statt, die Weibchen bringen lebende Junge in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium zur Welt. Das Lebendgebären hat sich mehrere Male bei Fischen entwickelt, etwa bei Haien, Quastenflossern und Aquarienfischen wie dem Guppy oder dem Black Molly. Die Embryonen erhalten auf vielfältige Weise Nährstoffe und können vor der Geburt um das Tausendfache an Größe zunehmen. Manche Arten zeichnen sich auch durch Ovoviviparie aus: Ihre Jungen schlüpfen innerhalb des Eileiters und werden somit lebend geboren.

Ökologie

Fische bewohnen fast alle aquatischen Lebensräume auf der Erde. Einige Arten kommen im höchstgelegenen See der Erde vor, im südamerikanischen Titicacasee (3 810 Meter über dem Meeresspiegel); andere wurden am Grund des tiefsten Sees, des russischen Baikalsees (1 620 Meter tief), nachgewiesen und sogar in 7 000 Meter Meerestiefe. Ein Zahnkärpfling in einer heißen Quelle in Mexiko erträgt Temperaturen bis 45 °C, während die antarktischen Eisfische bei Temperaturen von ungefähr -2 °C leben. Aufgrund seines hohen Salzgehalts gefriert das Wasser nicht bei dieser Temperatur; auch der Fisch gefriert nicht, weil sein Blut eine Art biologisches Gefrierschutzmittel enthält. Viele Fische leben im Süßwasser, wo sie Anpassungen an den osmotischen Druck auf ihre Zellen entwickeln mussten (siehe Osmoregulation); ein Zahnkärpfling auf der karibischen Insel Hispaniola toleriert dagegen einen viermal so hohen Salzgehalt wie den des Meeres. Höhlenfische verbringen ihr Leben unter Umständen in völliger Dunkelheit, während in Wüstensümpfen lebende Fische intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind. Eine Gruppe einjähriger Zahnkärpflinge aus Südamerika überlebt periodische Austrocknung, indem die Eier während der Trockenzeiten eine Entwicklungspause einlegen; erst mit Beginn der nächsten Regenzeit entwickeln sie sich weiter, und die Jungen schlüpfen. Tropische Schlammspringer können sich sogar mehrere Stunden bis Tage völlig außerhalb des Wassers aufhalten.

Die größte Zahl mariner Arten findet sich in tropischen Meeren, vor allem in der Nähe von Korallenriffen. Die größte Vielfalt an Süßwasserarten, die insgesamt etwa ein Viertel aller Fischarten ausmachen, kommt in den großen Seen Afrikas und den Flüssen der tropischen Regenwälder vor, insbesondere im Amazonasbecken in Südamerika. In nährstoffreichen Gewässern bilden Fische wie Heringe, Makrelen oder Barsche große Schwärme und erreichen auf diese Weise einen wirkungsvollen Schutz vor Räubern. Untersuchungen zeigen, dass die unüberschaubare Zahl an Individuen und deren Fähigkeit zu blitzschnellen, koordinierten Richtungsänderungen die Konzentration des Fressfeindes auf einen einzelnen Fisch stark erschwert. Auch Jungfische schließen sich oft zusammen, und manche Fischschwärme enthalten Individuen verschiedener Arten.

Hinsichtlich ihrer Ortstreue unterscheidet man zwischen so genannten Stand- und Wanderfischen (Diadrome). Viele Süßwasserarten fallen in die erste Kategorie; sie bleiben oft ihr Leben lang in ihrem Heimatgewässer, einem See oder einem begrenzten Bereich eines Fluss- bzw. Bachlaufes. Die einzelgängerischen Hechte haben sogar eigene Jagdreviere, die sie gegen Eindringlinge verteidigen. Im Gegensatz dazu unternehmen die diadromen Arten Wanderungen von teilweise beträchtlicher Länge zwischen Fress- und Laichgebieten. Dieser Ortswechsel wird bei geschlechtsreifen Tieren durch Hormone ausgelöst, die nicht selten auch Veränderungen in Körperbau oder äußerer Gestalt verursachen. Man unterscheidet Wanderungen zum Ablaichen im Süßwasser (Anadromie; z. B. Forellen und Lachse) von Laichwanderungen ins Meer (Katadromie; z. B. Aale). Manche meereslebenden Arten, wie Makrelen, suchen zum Ablaichen Flussmündungen auf, wandern jedoch nicht weiter flussaufwärts.

Fische spielen eine entscheidende Rolle in fast allen Nahrungsnetzen des Meeres und der Süßgewässer. Große räuberische Arten wie Haie, Thunfische, Hechte oder Zackenbarsche bilden die obersten Glieder ihrer jeweiligen Nahrungskette. Die meisten Fische nehmen allerdings mittlere Stufen ein, wo sie durch das Gleichgewicht aus „fressen und gefressen werden” oft ganze Ökosysteme zusammenhalten. Heringe etwa sind in vielen Meeren die Bindeglieder zwischen Plankton und Endgliedern wie Vögeln, Robben oder Walen, aber auch Menschen. Im ehemals größten Fischfanggebiet der Erde, den peruanisch-chilenischen Küstengewässern, bewirkte die Überfischung der Plankton fressenden Sardellen nicht nur das Zusammenbrechen der Fischereiwirtschaft, sondern auch die Abwanderung oder den Tod der von Sardellen lebenden Räuber, z. B. Seelöwen, Kormorane und Pelikane. Auch europäische Küstengewässer wie das Wattenmeer der Nordsee sind durch Überfischung bedroht. Der Mensch übernimmt so in vielen Lebensräumen die biologische Kontrolle der Fische.

Fischfang und Artenschutz

Etwa 100 Millionen Tonnen Fisch werden jedes Jahr vom Menschen gefangen. Fische sind eine der bedeutendsten tierischen Proteinquellen für den Menschen, und viele Arten dienen als Speisefische. Außerdem werden Fische und Fischreste bei der Herstellung von Stickstoffdüngemitteln und Tierfutter sowie die an Vitamin D reiche Fischleber zur Gewinnung von Öl genutzt. Fischschuppen werden manchmal zur Produktion künstlicher Perlen verwendet. Aus der Schwimmblase bestimmter Arten wird Hausenblase gewonnen, eine Art Gelatine, und aus Fischabfällen kann man Klebstoff herstellen.

Nach einer 2000 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) vorgelegten Analyse sind weltweit zwei Drittel aller Fischarten vom Rückgang betroffen; 63 Arten sind als „vom Aussterben bedroht” einzustufen, darunter vier Arten von Meeresfischen. Insbesondere die marine Raubfischfauna weist gravierende Rückgänge auf: Seit den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts, dem Beginn des industriellen Fischfangs, sind die Bestände u. a. von Thunfischen und Schwertfischen selbst in küstenfernen Meeresgebieten um bis zu 90 Prozent zurückgegangen (Nature, 2003). Wie die FAO 2007 berichtete, werden 52 Prozent der weltweiten Meeresfischbestände so intensiv ausgebeutet, dass eine Steigerung nicht möglich ist, weitere 25 Prozent sind bereits überfischt. In manchen Meeresgebieten, u. a. im Südostpazifik, dem Südostatlantik und dem Nordostatlantik einschließlich der Nordsee, liegt der Anteil der überfischten Bestände sogar bei 46 bis 66 Prozent. Meeresfische sind häufig mit TBT (Tributylzinnverbindungen) belastet, die Schiffsfarben zur Bekämpfung von Algenbewuchs und Muscheln beigemengt werden. Diese Organozinnverbindungen können beim Menschen Entwicklungs- und Hormonstörungen verursachen. Durch die Eutrophierung der Meere verursacht der Mensch so genannte Algenblüten, die u. a. mit Massenvermehrungen von Cyanobakterien und Dinoflagellaten einhergehen. Diese Mikroorganismen produzieren Giftstoffe, die sich in der Nahrungskette anreichern und Fischsterben, aber auch Fischvergiftungen beim Menschen verursachen können.

Seit mehr als 2 000 Jahren werden Fische vom Menschen gezüchtet. Fischzucht dient vorrangig der Gewinnung von Speisefischen wie Karpfen, Forellen oder Buntbarschen. Ebenfalls seit der Antike verbreitet ist die Zucht von Aquarienfischen wie dem Goldfisch und anderen farbenprächtigen Tieren meist tropischer Herkunft. In den letzten Jahrzehnten hat die Aquakultur von Fischen stark zugenommen; ihre Bedeutung für den Menschen steigt mit der wachsenden Ausbeutung der Wildfischbestände und beträgt etwa 10 Prozent des weltweiten Fischfangs. Fischzucht trägt allerdings zur Überfischung der Meere bei, da zur Erzeugung von einem Kilogramm Zuchtfisch zwei Kilogramm frei lebender Fische gefangen werden. Durch Fischfang wird ein Selektionsdruck ausgeübt, der vermutlich kleinere Individuen zur Folge hat: Nur kleinere Fische entkommen durch die Maschen und haben die Chance, sich fortzupflanzen (American Association for the Advancement of Science, 2002).

Systematische Einordnung

Fischarten werden von verschiedenen Zoologen unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Manche Klassifikationen sind ausgesprochen komplex und unterteilen die Fische in mehr als 100 Ordnungen und Unterordnungen. In einem weit verbreiteten System wird der Unterstamm Vertebrata (Wirbeltiere) in zwei Überklassen gegliedert: Agnatha (Kieferlose), zu denen die so genannten Fischartigen ohne Kiefer wie Neunaugen und Inger gehören, und Gnathostomata (Kiefermünder); hierzu gehören die Fische mit gelenkigen Kiefern. Neunaugen und Inger wurden bislang einer gemeinsamen Klasse Cyclostomata (Rundmäuler) zugeordnet, gelten heute aber meist als eigenständige Klassen Petromyzonta (Neunaugen) und Myxini (Inger). Die Gnathostomata werden weiter unterteilt in die Klasse Chondrichthyes (Knorpelfische wie Haie, Rochen und Chimären) und die Klasse Osteichthyes (Knochenfische). Die Knochenfische setzen sich aus der Unterklasse Sarcopterygii (Fleischflosser) und der Unterklasse Actinopterygii (Strahlenflosser) zusammen; Knochenfische sind allerdings keine monophyletische Gruppe (keine stammesgeschichtliche Einheit, siehe Systematik), da die Sarcopterygii mit den Vierfüßern ein Monophylum bilden. Die Fleischflosser bestehen aus den Ordnungen Crossopterygii (Quastenflosser) und Dipnoi (Lungenfische). Die Strahlenflosser bestehen aus den beiden Gruppen Chrondrostei (Knorpelganoiden), wozu der Stör gehört, und Neopterygii, die zehn Überordnungen umfasst: Ginglymodi (wozu die Knochenhechte gehören); Halecomorphi (Schlammfische); Elopomorpha (Aale, Grätenfische und Tarpune); Clupeomorpha (Sardellen, Heringe und Alsen); Osteoglossomorpha (Lachse, Hechte und Stinte); Ostariophysi (Arapaimas, Nilhechte und Mondaugen); Protacanthopterygii (Welse, Zitteraale, Karpfen und Beilbauchfische); Scopelomorpha (Laternenfische und Eidechsenfische); Paracanthopterygii (Dorsche, Seehechte und Krötenfische); und Acanthopterygii (Heringskönige, Barsche, Drachenköpfe, Seepferdchen, Mondfische, Thunfische, Plattfische, Zahnkärpflinge, Groppen und Schiffshalter).

Geprüft von:
Alexander Hofmann, Dipl.-Biol.; Autor für Encarta Kids
arbeitet als freier Autor und Journalist in München. Veröffentlichungen in den Themenbereichen Biologie, Umwelt und Sport.

"Fische," Microsoft® Encarta® Online-Enzyklopädie 2007
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Kategorie: Fischen : Treibnetzfischerei
 
Die Treibnetzfischerei ist eine illegale Methode der passiven Fischerei.

Als Fanggeräte finden Treibnetze Anwendung, die zu einer sog. Fleet vereinigt werden. Hauptfangobjekte der Treibnetzfischerei sind Hering, Lachs und Thunfisch. Trifft ein Schwarm auf ein im Wasser schwimmendes Treibnetz, so stoßen die Fische mit den Köpfen durch die Netzmaschen und können nicht weiter. Durch den Druck auf die Kehle spreizen sich die Kiemen, so dass sich der Fisch beim Zurückweichen aufhängt.

Das Treibnetz ist ein senkrecht schwimmendes, rechteckiges Netztuch. Die Ausmaße der Netze sind sehr unterschiedlich, sie reichen von 26 Metern Länge beim Heringsfang bis zu 100 Kilometern Länge beim Thunfischfang.

Am Obersims der Netze sind Auftriebskörper aus Kork oder ähnlichem Material angebracht. Die Anzahl der Auftriebskörper hängt von den Abmessungen der Netze, der voraussichtlichen Fangmenge, dem Gewicht der Leinen, der Auftriebskraft der Auftriebskörper und anderer Faktoren ab.

Die einfache Fleet besteht aus 10 bis 20 Netzen und findet nur bei Fang mit kleinen Schiffen in Küstennähe oder auf Binnenseen Anwendung. Zum Aussetzen wird das Schiff mit dem Bug in den Wind gedreht und treibt dann mit langsam drehender Schraube rückwärts. Nach Aufnahme der Rückwärtsfahrt wird zuerst die Endmarkierungsboje ausgesetzt, der dann die Netze sowie die anderen Teile der Fleet folgen. Die Drift erfolgt gewöhnlich nachts und das Einholen morgens, sie umfasst 6 bis 8 Stunden.

In der Ostsee eingesetzte Treibnetze, z.B. beim Heringsfang vor Rügen, sind ca. 6 Meter hoch und 26 bzw. 44 Meter lang. Davon werden 5 bis 7 Stück zu einer Fleet vereinigt. Das Netz wird bei langsamer Fahrt achtern zur Seite hinaus ausgebracht, die Windrichtung spielt hier keine Rolle, entscheidend ist Küstenverlauf.

Kritik

Unzählige Delphine, besonders der Große Tümmler, und Wale sterben in Treibnetzen, da auch sie sich verhängen und ersticken, ebenso Haie, Robben, Meeresschildkröten und Seevögel. Dies geschieht insbesondere bei der Jagd auf Thunfische. Umweltorganisation wie der WWF, Greenpeace oder das Earth Island Institute (USA) gehen davon aus, dass die Zahl der unbeabsichtigten Beifänge jährlich mehrere Millionen Tiere betrug und protestierten Jahre lang gegen den Einsatz dieser auch Netze des Todes genannten Fischereigeräte.

1991 gründete der Weltumsegler und Buchautor Rollo Gebhard eigens eine Organisation, um die Treibnetzfischerei aus den Weltmeeres zu verbannen.

Rechtliche Situation

Weltweit

Treibnetze sind wegen ihrer immensen Beifangraten weltweit geächtet. Die UN verbot ihren Einsatz 1991 mit der Resolution A/RES/46/215.

Europa

In der EU galt bis Ende 2001 eine nur unzureichend überwachte Ausnahmeregelung für bis zu 2,5 km lange Treibnetze. Erst 2002 wurde ihr Einsatz verboten. Hiervon ist allerdings die Ostsee ausgenommen, in der Treibnetze ohne Längenbeschränkung noch bis Ende 2007 für den Lachsfang eingesetzt werden dürfen (entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, der eine Längenbeschränkung auf 2,5 km und ein Verbot ab 2007 vorsah). In 2007 sind noch ca. 20 Prozent der ursprünglich in der Ostsee verwendeten Treibnetze legal im Einsatz. Erst ab dem 01.01.2008 werden Treibnetze in allen EU-Gewässern ausnahmslos verboten sein.

Wiedereinführung von Treibnetzen durch die EU

Am 21. Dezember 2006 erließ die EU die Verordnung des Ministerrates zu Managementmaßnahmen für eine nachhaltige Nutzung der Fischressourcen im Mittelmeer.

Hierin werden Grundstellnetze, die eigentlich nur am Meeresgrund gestellt werden, umdefiniert. Als Grundstellnetze gelten jetzt auch alle am Boden verankerten Netze mit einer maximalen Höhe von 30 Metern, die entweder nahe des Meeresgrundes oder frei in der Wassersäule schwebend aufgespannt werden. Naturschützer sehen in diesen so genannten Schwebenetzen eine Wiedereinführung der Treibnetzfischerei, da Schwebenetze nicht von diesen zu unterscheiden sind und an oder nahe der Wasseroberfläche im Pelagial schwebend ähnliche Fangeigenschaften wie Treibnetze haben.

Illegale Treibnetzfischerei

Heute werden Treibnetze vorrangig von illegal operierenden Piratenfischern eingesetzt. Nach Schätzungen der Umweltorganisation Greenpeace waren 2006 allein im Mittelmeer noch 400 bis 500 Treibnetzfischer unterwegs, die mit über 20 Kilometer langen Netzen insbesondere nach Rotem Thun und Schwertfisch fischen.

Die Western Fishboat Owners Association (WFOA), ein Zusammenschluss von US-Thunfischfängern mit Sitz in Kalifornien, beklagt, dass auch im Nordpazifik und im Indischen Ozean verstärkt illegale Treibnetzfischer beobachtet werden. Meist handelt es sich um unter der Flagge Georgiens operierende Schiffe, die vor allem Jagd auf Albacore und andere Thunfischarten machen. Die WFOA will jetzt in Zusammenarbeit mit der US-Küstenwache und der Fischereiabteilung der Wetter- und Ozeanografiebehörde der Vereinigten Staaten NOAA verstärkt Jagd auf illegale Treibnetzfischer machen.

Alternativen beim Thunfischfang

Von Ausnahmen abgesehen, haben sich beim Thunfischfang heute andere Fangmethoden durchgesetzt:

Pelagische Langleinen vor allem zum Fang von Rotem Thun, Großaugen-Thun oder Südlichem Blauflossen-Thun für den Frischfischmarkt vor allem nach Japan für Sushi und Sashimi sowie von Gelbflossen-Thun als Dosenthunfisch. Die Beifangrate (Seevögel, Meeresschildkröten, Haie und Rochen) ist hoch und liegt laut FAO bei ca. 20 Prozent der Gesamtfangmenge. Mit ihrer ähnlich verherenden ökologischen Wirkung für Nicht-Zielfischarten sind Langleinen allerdings keine akzeptable Alternative zur Treibnetzfischerei .

Ringwaden, mit einer vergleichbar niedrigen Beifangrate von etwa 5 % des Gesamtfangs, was unter der weltweiten Durchschnittsbeifangrate aller Fischereimethoden von 8 % liegt.

Schleppangeln und Bambusangeln mit einer Beifangrate von durchschnittlich nur 0,7 % der Gesamtfangmenge.

 
 
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Kategorie: Fischen : Gemeinsame Fischereipolitik
 
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Aufgabe der Politik ist es, die Fischwirtschaft durch verschiedene Maßnahmen zu fördern, vor allem aber setzt sie Fangquoten in Bezug auf die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten.

Ökonomische Grundlage der GFP ist die Tragik der Allmende: Fischbestände sind ein Allmendegut. Individuell rational handelnde Akteure (Fischer) versuchen so effektiv wie möglich soviel Fisch wie möglich zu fangen. Praktisch führt dies bei technischer Entwicklung zu einem starken Rückgang der Fischbestände und zu Überkapazitäten in der Fischfangflotte, da der Aufwand, ausreichend Fisch zu fangen, bei rückgängigen Beständen immer weiter wächst und betrieben wird. Politische Grundlage war die in den 1970ern einsetzende Ausweitung nationaler Ausschließliche Wirtschaftszonen auf die 200-Meilen-Zone, die zu starken Spannungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft führte, da viele europäische Fischer so von ihren traditionellen Fischfanggebieten ausgeschlossen wurden.

2004 lag das Budget der GFP bei €931 Millionen und damit bei etwa 0,75% des EU-Gesamtbudgets. Die GFP soll einen Ausgleich schaffen zwischen den Fischern der verschiedenen Mitgliedstaaten und eine Überfischung der Meere verhindern. Während die Fangquoten der Marktregulierung und dem Umweltschutz dienen, dienen die Zahlungen dem Ausgleich an die Länder, die auf dem gemeinsamen Markt weniger wettbewerbsfähig sind und mittlerweile sollen sie auch umweltgerechtere Techniken subventionieren. In regelmäßigen Abständen kritisieren sie sowohl Wissenschaftlern, die Überfischung befürchten, als auch die Fischer selber.

Der Vertrag von Amsterdam behandelt die GFP genau gleich wie die Gemeinsame Agrarpolitik.Die vorgeschlagene Europäischen Verfassung sieht die GFP als einen der wenigen Politikbereiche vor, in denen der EU „exklusive Kompetenzen“ zugebilligt werden. Formal stände sie damit außerhalb der Jurisdiktion einzelner Mitgliedstaaten, auch wenn die Entscheidung weiterhin vor allem im Rat der Europäischen Union getroffen würden.

Ökologische, Soziale und Wirtschaftliche Bedeutung des Fischfangs

Fischerei beträgt zwar weniger als 1% des BNPs der EU, in ihr arbeiten aber 260.000 Fischer, die auf etwa 97.000 Schiffen arbeiten. Sie landeten 1995 etwa 8 Millionen Tonnen Fisch an. Im selben Jahr exportierten die Staaten der EU 1,6 Millionen Tonnen Fisch, während sie gleichzeitig 4,3 Millionen Tonnen importierten.

In keiner Region der EU arbeiteten mehr als 10% der Beschäftigten im Fischfang, oft sind die Hochburgen der Fischerei aber in strukturschwachen Gegenden mit wenig Möglichkeiten, Arbeit zu finden. Aus diesem Grund hat die EU Mittel freigegeben, um die regionale Entwicklung zu fördern.

Der Fischereisektor schrumpft dabei im Gegensatz zu Aquakulturen seit einigen Jahrzehnten. Im Zeitraum 1990 bis 1997 beispielsweise ging innerhalb der EU die Beschäftigung im Fischfang um 19% und in der Verarbeitung um 10% zurück. Das entsprach einem Verlust von etwa 60 000 Arbeitsplätzen. Der Prozess ist unterschiedlich verteilt; während beispielsweise in Dänemark der Schrumpfungsprozess noch schneller verlief und in Spanien auch deutlich war, stiegen die Zahlen in Griechenland an.

Die GFP muss dabei auf wandelnde Marktbedingungen reagieren. Supermärkte sind heutzutage die Hauptabnehmer für Fische und verlangen gleichmäßige und einheitliche Lieferungen. Der Verkauf von Frischfisch fiel in den letzten Jahren, die Nachfrage nach verarbeitetem Fisch und Fertiggerichten ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 60% des in der EU konsumierten Fischs stammen von außerhalb der Union. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Fischereiindustrie leidet unter Überkapazitäten an Fischfangausrüstung und Rückgängen der Fischbeständen.

Fischfang hat direkten Einfluss auf die Bestände an Fisch und Meeresfrüchten; daneben beeinflusst sie aber auch noch andere Meerestiere wie Vögel, im Meer lebende Säugetiere oder Schildkröten. Auf dem Meeresboden lebende Wasserpflanzen können durch Schleppnetze beschädigt werden; Bewahrung oder Überfischung eines bestimmten Bestands beeinflusst die Meerestiere, die sich ebenfalls von ihm ernähren. Aquakulturen können große Mengen an Schadstoffen erzeugen und bergen die Gefahr, dass von ihnen aus Krankheiten auf die wild lebenden Fische übergehen.

Die Fischbestände selbst sind aber auch aus anderen menschlichen Aktivitäten gefährdet. Abwässer, die vom Land in das Meer fließen, Ölverluste von Schiffen, Tourismus, industrielle Aktivitäten und Ölförderung. In bestimmten Regionen sind auch Robben oder Vögel bedeutende Räuber.

Ökologische, Soziale und Wirtschaftliche Bedeutung von Aquakulturen

Fischfarmen stellen dem am schnellsten wachsenden Sektor der Weltnahrungsmittelproduktion dar. 1997 produzierten Fischfarmen ein Drittel der Weltproduktion an Fisch und Meeresfrüchten. Sie produzierten in dem Jahr 36,050,168 Tonnen im Wert von 44,415 Milliarden Euro. Staaten in der Europäischen Gemeinschaft spielten dabei auf dem Weltmarkt nur eine geringe Rolle, die Hauptproduktionsländer waren China, Thailand, Indonesien und Länder Südamerikas wie Ecuador. Auf die (alte) EU entfielen in dem Jahr nur 3% des Volumens, beziehungsweise 4,3% des erwirtschafteten Werts. Einzig bei einigen Arten wie Steinbutt, Europäischer Aal, Miesmuscheln, oder Forellen sind die Europäer Weltmarktführer. Hauptsächlich züchten Fischfarmen Forellen, Lachse, Muscheln und Austern, seit einigen Jahren auch verstärkt Sägebarsche, Meerbrasse und Steinbutt.

In Aquakulturen innerhalb der EU arbeiteten 1995 insgesamt 85.000 Menschen, die eine Million Tonnen Fisch und Meeresfrüchte produzierten. Die wichtigsten Produktionsländer in der EU sind Frankreich (1997: 211,205 Tonnen Fisch; 387 Mio Euro Umsatz, vor allem Austern und Forellen), Italien (211,919 Tonnen 357 Mio. Euro Umsatz, vor allem Forellen und Muscheln), Spanien (233,693 Tonnen 211 Mio Euro Umsatz, vor allem Miesmuscheln und Forellen) und das Vereinigte Königreich (128,525 Tonne, 384 Mio Euro Umsatz, vor allem in Schottland gezüchteter Lachs). Deutschland erwirtschaftete in der Zeit mit 59,069 Tonnen 99 Mio Euro Umsatz (vor allem Forellen und Karpfen), Österreich mit 4,274 Tonnen 12 Mio Euro Umsatz (fast ausschließlich Forellen). Die meisten Arbeitnehmer waren mit 24.000 in Spanien beschäftigt, vor 15.000 in Frankreich, 10.000 in Italien und knapp 8.000 in Deutschland. In Österreich arbeiteten in der Zeit knapp 800 Menschen in Aquakulturen. Innerhalb der EU sind Methoden und Organisationsformen der Farmen divers: einzig verbindender Faktor über den ganzen Kontinent hinweg, ist dass die Produktionszahlen in den letzten Jahrzehnten rapide gestiegen sind, beispielsweise vervierfachte sich die Lachsproduktion zwischen 1988 und 1997, die Forellenproduktion, stieg um fast 60%. Gleichzeitig sanken die Preise leicht.[1]

Seit 1971 förderte die Europäische Gemeinschaft Fischfarmen im Binnenland, die Förderprogramme wurden aber in den folgenden Jahren sukzessive ausgeweitet. Unterstützungsprogramm der EU für Fischfarmen laufen im Prinzip ähnlich wie andere Unterstützungsprogramme für Industrie ab, richten aber besonderes Augenmerk auf technische und ökologische Probleme, die entstehen wenn große Fischkonzentrationen an einem Ort aufstehen. Die Industrie leidet darunter, dass die Nachfrage sehr variabel ist. Bei Aquakulturen in Küstennähe kommt es zudem oft zu Konflikten mit dem Tourismus. Sowohl die gesundheitlichen als auch Umweltbedingungen sind erheblich. In den eng besiedelten Kulturen können sich Krankheiten schneller verbreiten, sind die Kulturen mit offenen Gewässern verbunden oder liegen wie Marinekulturen direkt im Meer, besteht die Gefahr, dass die Krankheiten auch auf die Wildbestände überspringen. Die großzügige präventive Behandlung mit Medikamenten birgt die Gefahr, dass sich schnell Resistenzen bei den Krankheitserregern entwickeln.

Rechtsgrundlagen

In Artikel 32 des Vertrags über die Europäischen Gemeinschaften (EGV) in der Version des Vertrags von Amsterdam ist festgelegt, dass die Fischereipolitik unter dieselben Prämissen fällt wie die Gemeinsame Agrarpolitik. In Artikel 33 des Vertrags sind diese für die Agrarpolitik genauer festgelegt. Die Gemeinsame Fischereipolitik soll:

* die Produktivität durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
* auf diese Weise der hiervon abhängigen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
* die Märkte zu stabilisieren;
* die Versorgung sicherzustellen;
* für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen;
* dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Rechnung zu tragen (Artikel 34 EGV).

Rechtsvorschriften aus dem Vertrag, die die GFP beachten muss ist Rücksichtnahme auf den Umweltschutz (Art. 6 EGV), mit dem Grundsatz der Vorsorge und Vorbeugung (Art. 174 EGV), Verbraucherschutz (Art. 153 EGV), Wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit (Art. 159 EGV) und Zusammenarbeit bei der Entwicklung (Art. 177 u. Art. 178 EGV). Details zur Fischereipolitik stehen in der Ratsverordnung Nr. 3760/92 (ABl. L 389/1 vom 31. Dezember 1992). Danach soll sie

* die Erhaltung zunehmend gefährdeter Bestände und gleichzeitig den Fortbestand der Fangtätigkeiten gewährleisten;
* die Produktionsmittel modernisieren, aber auch den Fischereiaufwand begrenzen;
* die korrekte Durchführung der Bestandserhaltungsmaßnahmen gewährleisten, während die Zuständigkeit für Überwachung und Sanktionen bei den Mitgliedstaaten liegt;
* Arbeitsplätze erhalten und gleichzeitig die Flottenkapazitäten abbauen;
* den Fischern ein angemessenes Einkommen garantieren, auch wenn die Versorgung der Gemeinschaft mit eigenen Erzeugnissen immer mehr zurückgeht und der EU-Markt zunehmend von Einfuhren abhängt; und
* Fangrechte in Drittlandgewässern erwerben, ohne die nachhaltige Entwicklung der Fischereien zu gefährden.

Sie fühlt sich zudem an den Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der FAO gebunden. Nach einem Grünbuch der Europäischen Kommission 2001 und ausgiebigen Debatten, verabschiedete der Rat der Fischereiminister seit 2003 diverse Verordnungen, die insbesondere darauf abzielen, den Umweltschutz- und Bestandserhaltungsaspekt der GFP stärker zu betonen.

Mechanismen der GFP

Die GFP setzt sich derzeit aus vier Komponenten zusammen:

* Regulierung der Produktion, Qualität, Beurteilung, Verpackung und Beschriftung von Fisch und Meeresfrüchten
* Unterstützung von Produktionsgemeinschaften, um Fischer vor plötzlichen Marktveränderungen zu schützen
* Die Setzung von Mindestpreisen für Fisch und Meeresfrüchte und der Kauf unverkaufter Fisch
* Regelsetzung für den Handel mit nicht-EU-Staaten

Fangquoten

Fischbestände leiden im Zeitalter einer zunehmenden Industrialisierung des Fischfangs an Überfischung, wenn die Fänge nicht kontrolliert werden. Die GFP setzt Quoten (Total Allowable Catches - TACs) für die verschiedenen Fischarten: jedes Land erhält eine bestimmte Quote, die sich aus der erlaubten Gesamtmenge und ihrer traditionellem Anteil am Gesamtfang zusammensetzt. Dabei gibt es Sonderregelungen, dass bestimmte Fische erst eine bestimmte Größe (und damit ein bestimmtes Alter) erreicht haben müssen, sowie Sonderregelungen mit beschränktem Fischfang. (Zum Beispiel die Shetland Box um die Shetlands.

Dies hat unter den neuen Mitgliedstaaten zu Widerspruch geführt, da das System etabliert wurde, bevor sie beitraten und sie daher keinen traditionellen Anteil an der Gesamtmenge besitzen. Auch nach Einführung der GFP und der Fangquoten sind die Bestände aber weiterhin gefährdet. Insbesondere Grundfische sind in Europa stark überfischt. Die durchschnittlichen Zahlen für geschlechtsreife Grundfische lagen Anfang der siebziger Jahre rund 90 % höher als Ende der neunziger Jahre. Bei den Anlandungen ist der Rückgang ähnlich. Bei einigen Beständen wie Kabeljau hat es sogar noch drastischere Rückgänge geschlechtsreifer Fische gegeben. Ähnlich schlecht sieht die Lage beim Seehecht aus.

In der Ostsee dürfte die aktuelle Situation auf Dauer nicht tragbar sein. In der Nordsee war es nicht möglich, den Rückgang der Rundfischbestände aufzuhalten oder im Fall von Seezunge und Scholle eine Sicherheitsmarge im Sinne des Vorsorgeprinzips zu garantieren, was die wirtschaftliche Lage dieser Fischereien verbessert hätte. In den westlichen Gewässern nimmt die fischereiliche Sterblichkeit zu und erreicht oder überschreitet häufig sogar die Höchstwerte, die bisher in der Nordsee beobachtet wurden. Für das Mittelmeer sind die wissenschaftlichen Daten weniger vollständig, aber es besteht weitgehend Übereinstimmung, dass viele wichtige Bestände überfischt werden.

Die Gesamtmengen werden jährlich im Dezember vom Ministerrat festgelegt. Mehrjährige Festlegungen sind zwar in den entsprechenden Richtlinien explizit vorgesehen, werden aber kaum angewendet. Sie orientieren sich dabei an Vorschlägen der Europäischen Kommission und beraten sich mit ihren eigenen wissenschaftlichen Beratern. (Wissenschaftliches, Technisches und Ökonomisches Komitee für den Fischfang.) Ebenfalls fließen die Sicht der EU-Fischereistaaten und die des International Council for the Exploration of the Sea (ICES). Die Zeit, in der die Fangmenge festgelegt wird, ist eine Zeit sehr intensiven Lobbyings. Dabei lagen die festgelegten Mengen wiederholt über der ursprünglichen Empfehlung. Die wissenschaftlichen Methoden, festzustellen, bei welcher Fangmenge Bestände tatsächlich gefährdet sind, oder sich erholen können, sind zudem noch nicht ausgereift. Bei vielen Arten besteht selbst noch Unsicherheit über die vorhandenen Bestände, so dass die Auswirkungen des Fischfangs auf sie, kaum zu schätzen sind. Jeder Mitgliedstaat verwaltet und überwacht seine eigenen Quoten; innerhalb der EU existieren sehr verschiedenen Systeme die Gesamtquote auf die einzelnen Fischereibetriebe zu verteilen.

Kontrollen und Durchsetzung

Jedem Schiff wird eine individuelle Quote für die regulierten Fischarten zugeteilt. Fänge und Anlandungen müssen aufgezeichnet werden, die an Bord benutzte Ausrüstung ist reguliert. Bestimmte Meeresgebiete können ganz vom Befang ausgenommen werden, um den Beständen eine Erholungszeit zu geben.

Für Angelandeten Fisch gibt es eine Mindestgröße um Jungtiere zu schützen. In der Praxis führte dies dazu, dass kleinere Fisch einfach tot ins Meer zurückgekippt wurden, da sie nicht legal an Land gebracht werden konnten. Um dies Problem zu umgehen, führte die EU Mindestmaschengrößen für Netze ein, um kleineren Fischen ein Entkommen zu ermöglichen. Dies ist aber weiterhin problematisch, da die ausgewachsenen Tiere verschiedener Fischarten unterschiedlich groß sind und so bei der Jagd auf kleinere Fische ebenso zahlreicher unerwünschter Beifang entstehen kann, wie es die Fischer zwingt für jede zu fangende Fischart ein eigenes Netz zu benutzen. Besonders wenn die Fischer aber mehrere Netze mit auf See nehmen, ist es fast unmöglich zu kontrollieren, mit welchem Netz welche Fische gefangen werden. Zusätzlich wird gerade bei rückgängigen Fischbeständen der Anreiz stark zu, auch kleinere Fische zu fangen. Da die Regelungen auch noch für jedes Fanggebiet unterschiedlich sind und die Entscheidungsprozesse, die zu den Regeln führten von den Fischern kaum nachvollziehbar sind, ist die innere Akzeptanz und die Legitimation, die die Vorschriften besitzen, nicht besonders ausgeprägt.

Die Durchsetzung der GFP liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, sowohl Durchführung und Methoden der Kontrollen als auch die Sanktionen bei eventuellem Fehlverhalten unterscheiden sich so stark von Land zu Land. Auf Gemeinschaftslevel existiert ein Inspektionsservice, der sicherstellen soll, dass die Staaten die Regularien in ihrem eigenen Land durchsetzen. Mitgliedstaaten unterliegen der Verpflichtung, dass Schiffe aus dem jeweiligen Land sich auch an EU-Regularien halten, wenn sie außerhalb von EU-Gewässern fischen. Die GFP versucht die Strafen, die innerhalb verschiedener Länder für einen Regelbruch auferlegt werden, zu harmonisieren.

Zur Durchsetzung der GFP gehört das Quotenmanagement und die Durchführung technischer Maßnahmen um die Fischbestände zu erhalten. Inspektoren können die Ausrüstung der Fischer kontrollieren und die gefangenen Fischmengen kontrollieren, um sie mit den zugestandenen Quoten zu vergleichen. Die Kontrollen können m Hafen, auf See oder mit Hilfe der Luftfotografie erfolgen.

Ebenso können Inspektoren fischverarbeitenden Fabriken kontrollieren, um sicherzustellen, dass der gesamte Fisch dokumentiert wird und an seine Quelle zurückverfolgt werden kann. Sie kontrollieren Hygiene- und Prozessbestimmungen in Nicht-EU-Ländern, die in die EU exportieren, um sicherzustellen, dass dort zufriedenstellende Kontrollen ein ähnliches Niveau wie innerhalb der EU existieren.

Strukturpolitik und Fischindustrie an Land

1977 führte die EG ein Programm ein, um die wirtschaftliche Lage der inländischen Fischindustrie zu verbessern. Dazu gehören das Filettieren von Fisch, Salzen, Trocknen, Räuchern, Kochen, Einfrieren und Eindosen: sie sollte die Fischerei direkt unterstützen. Die GFP sollte in diesem Bereich neue Technologien einführen, Hygienebedingungen verbessern und ebenso die Konversion von Fischfabriken in anderen Industriebereiche befördern. Über das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sowie verschiedene nationale Programme erhält die Fischindustrie jährlich etwas über eine Milliarde Euro, die zur Umstrukturierung genutzt werden sollen.

Fischerei wurde ursprünglich aus dem European Agriculture Guidance and Guarantee Fund (EAGGF) gefördert, seit 1993 existiert ein eigener Fonds für Fischerei, das Financial Instrument for Fisheries (FIFG). Von 1994 bis 1999 betrug das Budget der FIFG 700 Millionen ECU. 2006 wurde der FIFG durch den Europäischen Fischerei Fond (EFF) abgelöst, der 3,8 Milliarden Euro für die Finanzperiode 2007 -13 vorsieht. Jeder Zuschuss von der EU muss von einem Minimumbeitrag der jeweiligen Landesregierung ergänzt werden, Unternehmen werden nur gefördert wenn sie eine angemessene Gegenleistung bringen. In verschiedenen Regionen der EU gelten verschiedene Hilfsraten.

Jedes Land erhält eine Zielmarke für seine Flottengröße. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, um die Modernisierung von Schiffen und ihren Aufbauten zu ermöglichen, ebenso wie Fischer finanziell zu unterstützen, die ihren Beruf aufgeben, um die insgesamt vorhandenen Überkapazitäten abzubauen. Geld steht zur Verfügung, um Werbekampagnen zu starten, in denen für Fisch geworben wird, dessen Bestände gerade reichlich sind oder der der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt ist. Ebenso stehen Mittel zur Verfügung, die der Fischindustrie helfen sollen, die Produktqualität zu erhöhen und die auferlegten Quoten besser zu verwalten. Die langfristigen strukturellen Ziele für die Fischindustrie werden aber weiter von den Mitgliedsländern je national festgelegt.

Produzentenorganisationen

Innerhalb der EU existieren mehr als 160 Produzentenorganisationen. Diese sind freiwillige Zusammenschlüsse von Fischern oder Fischfarmern, um ihre Produkte zu vermarkten. Produktionsgemeinschaften müssen einen Mindestanteil von Fischern in dem Sektor umfassen, nicht aufgrund von Nationalität oder Herkunft innerhalb der EU diskriminieren und anderen EU-Regularien entsprechen. Sie müssen sich damit beschäftigen, wie die Menge an gefangenem Fisch mit der Nachfrage in Einklang zu bringen ist. Sie können Nicht-Mitglieder, die in derselben Gegend fischen, zwingen sich denselben Zwängen zu unterwerfen, wie die Mitglieder.

Produktionsorganisationen haben das Recht, Produkte aus dem Markt zu nehmen, falls die Preise unter ein vom Ministerrat gesetztes Minimum fallen und dafür von der Gemeinschaft entschädigt zu werden: die Preise sind dabei so gestaffelt, dass die Preise um so weiter sinken, je größere Fischmengen betroffen sind. Die aus dem Markt genommenen Fische können gelagert werden und später wieder auf den Markt gebracht oder zu Tierfutter verarbeitet werden. Thunfischfischer kennen diese Mechanismen nicht, aber sie werden direkt entschädigt falls ihr Einkommen fällt.

Internationale Beziehungen

Die EU-Fischer verloren zahlreiche Fischereirechte als viele Staaten 1976 ihre internationalen Hoheitsgewässer ausweiteten. Die EU hat verschiedene Fischgebiete in Verhandlungen im Tausch mit anderen Handelsrechten zurückgewonnen. Der EU-Außenhandel wird heute durch das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) der World Trade Organization (WTO) reguliert.

Neben der GFP ist in der Ostsee auch die International Baltic Sea Fishery Commission zuständig, in der die EU ein Mitglied ist.

Im Mittelmeer ist ein Großteil des Fischfangs auf eine 12-Meilenzone der Territorialen Gewässer begrenzt. Die EU ist Mitglied der General Fisheries Commission for the Mediterranean (GFCM) und der International Commission for the Conservation of Atlantic Tuna, die auch im Mittelmeer Empfehlungen ausspricht. 1994 verbot diese bestimmte Fangmethoden für Thunfisch, 1997 setzte sie auch Zielvorgaben in der Fangmenge.

Geschichte

1970: Erste Regeln

Seit 1964 beanspruchten die europäischen Küstenstaaten die Zwölfmeilenzone als ausschließliche nationale Fischereigewässer. In dieser Zeit begann das Problem der Überfischung offensichtlich zu werden. Erste Mechanismen wie die North East Atlantic Fisheries Commission (NEAFC) wurden gegründet. Sie sollten bestandserhaltende Maßnahmen wie beispielsweise Mindestgrößen für Maschen in Fischfangnetzen durchsetzen. Da diese aber nur beratenden Charakter hatten, trat das Freerider-Problem auf: jeder Staat hatte Anreiz die Regelungen nicht zu befolgen, um die eigenen Fischer zu fördern, während die Bestandserhaltung ernsthaft gefährdet war, wenn sie nur ein oder zwei Staaten nicht an die Vorschläge hielten.

1971 führte die Europäische Gemeinschaft erste Regeln zur Fischerei ein. Ursprüngliches Ziel war es, einen freien gemeinsamen Binnenmarkt mit gemeinsamen Regeln zu schaffen. Nach Richtlinie 2141/70 sollte es Fischern aus jedem EG-Staat sollte es erlaubt werden in allen Gewässern der EG zu fischen mit Ausnahme eines schmalen Küstenstreifens, in dem weiterhin die lokalen Fischer die alleinigen Fischrechte besitzen sollten. Die EG formulierte ein Programm, das die Modernisierung von Fischerbooten und Inländischen Einrichtungen ermöglichen sollte. Zu dieser Zeit waren die Gewässer um Europa herum, noch offene Gewässer. Die EG-Fischer standen im Wettbewerb mit denen aus anderen Nationen, die Politik der EG beschränkte sich darauf, ihren Fischern mit Hilfen von Subventionen eine bessere Stellung im Markt zu ermöglichen.

1977: Ausweitung der Fischereizone und koordiniertes Handeln

Verhandlungen über eine neue Fischereipolitik begannen nach dem Beitritt von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich nach dem Beitritt zur EG 1973. Die Staaten waren gezwungen Richtlinie 2141/70 als Teil des Acquis communautaire zu übernehmen. Insbesondere die britischen Fischer beschwerten sich, dass es nun allen EG-Fischern erlaubt wäre in den äußerst fischreichen britischen Küstengewässern um die Shetlands und Orkneys zu fischen.

Ab dem 1. Januar 1977 konnten nach den Verhandlungen der Seerechtskommission der UN Staaten eine Ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Meilen schaffen, in denen sie ausschließliche Fischrechte hatten. Für die EG-Staaten bedeutete dies, dass sie von den reichen Fischgründen um Island, Norwegen oder den Färöer herum ausgeschlossen wurden, ebenso wie große Teile der Ostsee nicht mehr zugänglich waren. Sie Staatschefs beschlossen, dass es sinnvoller wäre, in Verhandlungen gegenüber diesen Staaten gemeinsam aufzutreten. Ebenso wie sie ihre eigenen Gewässer Nicht-EG-Staaten verschließen wollten. Insbesondere Deutschland und das Vereinigte Königreich befürchteten große Einbußen, als einziger EG-Staat verfügte Irland verfügte nicht über eine Hochseeflotte.

Die Staaten der EG erweiterten 1977 ihre Fischereigewässer von einer 12- auf eine 200-Meilen-Zone. Die EG-Staaten waren nun bei gemeinsamen Handeln in der Lage, anderen Staaten teilweise den Zugang zu ihren Gewässern zu verbieten. Allerdings hatte dies ebenfalls Auswirkungen auf die bisherige Fischereipolitik, die in ihren Richtlinien und Erwägungen immer nur von einer 12-Meilen-Zone ausgegangen war. Innerhalb der EG kam es dabei zu großen Spannungen. Während die britischen Fischer große Verluste durch den Ausschluss aus den Nordeuropäischen Gewässern hinnehmen mussten, konnten sie in den 200-Meilen-Zonen der anderen Staaten wenig gewinnen, da fast alle reichen Fischgründe der damaligen EG innerhalb der britischen 200-Meilen-Zone lagen. Ländern wie Frankreich hingegen drohte beim Ausschluss aus der britischen Zone der Ruin eines Großteils seiner Fischer.

1983: Die erste Gemeinsame Fischereipolitik

1983 schließlich gelang es nach langwierigen Verhandlungen, die Grundlagen einer gemeinsamen Fischereipolitik zu beschließen. Sie hatte vier Aufgabengebiete: Erhaltung der Fischbestände; Schiffe und Landeinrichtungen; Marktkontrollen; Verhandlungen und Verträge mit Nationen außerhalb der EG. Größte Neuerung gegenüber den früheren Abkommen war ein stärkere Fokus auf den Erhalt der Erhalt der Fischbestände, der insbesondere durch Fangquoten erreicht werden sollte. Legislativ schlug sie sich in den drei Richtlinien 170/83 (Erhalt der Fischbestände), 2908/83 (Strukturpolitik), und 2057/82 (Kontrolle) nieder.

Richtlinie 170/83 legte das erste Mal einen formalen Weg fest, auf dem die Fangquoten von der EG festgelegt wurden. Sie legte dabei Wert auf eine „stabile Zuteilung“, die die bisherigen Fangergebnisse der Mitgliedsländer auch in der Zukunft berücksichtigen sollte. Innerhalb der Zwölfmeilenzone eines jeden Staates galten besondere, restriktivere Regelungen für andere Fischer. Die Richtlinie legte ebenfalls die Shetland Box fest, in der sich fremde Fischer erst extra lizenzieren lassen mussten, um dort strengere Schutzbestimmungen als in anderen Gegenden durchzusetzen.

Erstmal nahm auch die Strukturpolitik mit Hilfe des Multi Annual Guidance Programms (MAGP) einen wichtigen Platz in der Fischereipolitik ein. In ihm wurden Richtgrößen für die Fischereiflotte der einzelnen Staaten festgelegt, die unter der bisherigen Flottengröße lagen. Da dies durch Subventionen und Unterstützungszahlungen unterstützt werden sollte, führte es zu wenigen Konflikten innerhalb der betroffenen Staaten.

Die Kontrolle der Maßnahmen schließlich wurde in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt. Die Kommission bekam nur eine sekundäre Rolle in der Kontrolle der Kontrolle. Da sie aber selbst bei offensichtlichen Verstößen gegen die Richtlinien keine Sanktionen verhängen konnte, wurde sie in dieser Hinsicht zum zahnlosen Tiger und der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Staaten ausgeliefert. Oder wie ein Wissenschaftler rückblickend schreibt;

the reason for which the Council was able to agree (on 2057/82) was because the regulation gave no effective
powers to the Commission. The political objective was to establish a system of control and enforcement without
conceding any competence to the Commission. That this means that the system would be largely, if not totally
ineffective, was almost certainly the objective of most states.

Review 1992

1992 stellte die EG fest, dass zuviele Schiffe existierten, Überfischung stattfand und gleichzeitig die Zahl der gefangenen Fische sank, da die Bestände zurückgingen. Der Review machte klar, dass die Compliance mit den Regulierungen besser werden musste. In der Folge wurden die Kontrollen verschärft, auch einzelne Fischereischiffe wurden regelmäßig überprüft. Ein weiterer Review für 2002 wurde angesetzt.

1995

Obwohl mittlerweile die Flottengröße gesunken war, variieren die Fischbestände zu sehr von Jahr zu Jahr, um damit allein die Erhaltung der Bestände zu gewährleisten. Deshalb führte die GFP ein Erlaubnisscheinsystem ein, das festlegte wo und wann gefischt werden darf. Weitere wissenschaftliche Forschungen wurden in Auftrag gegeben, um die bestehenden Fischbestände besser festzustellen und zu erforschen wie sich der Fang an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten auf diese auswirkt.

Review 2002

2002 trat eine weitere Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik in Kraft. Insbesondere auf Druck verschiedener Umweltorganisationen, schloss die neue Regulierung 2371/2002 angesichts der überfischten Bestände die Nutzung von öffentlichen Geldern für den Neubau oder die Modernisierung von Fischereibooten aus.

 
 
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