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Der Fischereischein, in der im Volksmund auch als Angelschein bezeichnet wird, ist eine Bescheinigung die erlaubt in Deutschland zu angeln. Dafür muss man eine Fischereiprüfung bei einer Fischereibehörde bestehen. Ausgestellt wird der Schein zum Angeln für gewöhnlich von der Gemeinde.
Ferner ist die Voraussetzung zum Angeln ist ein Erlaubnisschein. Es ist eine vom Besitzer der Fischereirechte, schriftliche Erlaubnis am Gewässer zu angeln.
Diejenigen Angler, die als Mietglieder des Vereins angeln, dürfen in dem Verein angehörende und im Erlaubnisschein aufgeschriebene Gewässer angeln.
Dabei wird die Fischereiprüfung auch als Angler- oder Angelprüfung genannt.
Um einen Schein bekommen zu können muss man wie bereits oben erwähnt eine Fischereiprüfung ablegen, die üblicherweise aus eine theoretische und praktische Prüfung besteht. Der Prüfungsablauf und bestimmte Regelungen können gegebenenfalls von unterschiedlichen Bundesländern von einander abweichen. |
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