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Der Fischereischein, in der im Volksmund auch als Angelschein bezeichnet wird, ist eine Bescheinigung die erlaubt in Deutschland zu angeln. Dafür muss man eine Fischereiprüfung bei einer Fischereibehörde bestehen. Ausgestellt wird der Angelschein für gewöhnlich von der Gemeinde.
Ferner ist die Voraussetzung zum Angeln ist ein Erlaubnisschein. Es ist eine vom Besitzer der Fischereirechte, schriftliche Erlaubnis am Gewässer zu angeln.
Diejenigen Angler, die als Mietglieder des Vereins angeln, dürfen in dem Verein angehörende und im Erlaubnisschein aufgeschriebene Gewässer angeln.
Dabei wird die Fischereiprüfung auch als Angler- oder Angelprüfung genannt.
Um so einen Schein bekommen zu können muss man wie bereits oben erwähnt eine Fischereiprüfung ablegen, die üblicherweise aus eine theoretische und praktische Prüfung besteht. Der Prüfungsablauf und bestimmte Regelungen können gegebenenfalls von unterschiedlichen Bundesländern von einander abweichen.
Wenn man sich entschließt ohne eso nen Schein zu angeln macht sich wegen Fischwilderei gemäß § 293 StGB strafbar.
Paragraph 293 des Strafgesetzbuchs besagt in etwa:
Strafbarkeit wegen Fischwilderei
Wer fischt oder eine dem Fischereirecht unterliegene Sache zerstört oder beschädigt, demjenigen droht eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ein Geldstrafe, wenn dies durch eine Verletzung fremde Fischerei- oder Fischereiausübungsrechts geschieht.
Paragraph 295 des Strafgesetzbuchs besagt:
Gemäß § 295 können Fischereigeräte die der Angler bei der Fischwilderei mit sich geführt oder verwendet hat eingezogen werden.
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