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Einen Angelschein, was an sich nur so eine Art Redensart ist, also einen Fischereischein bekommt man nach einer mit Erfolg abgelegten Fischerprüfung, wobei die Prüfungen sich vom Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Nach dem Bestehen der Fischerprüfung erhält man in der Regel von einer Behörde ein Fischerprüfungszeugnis.
Diesen muss man vorliegen, wenn man desweiteren einen Fischereischein bekommen will, wobei man sich auch einer Prüfung unterziehen bzw. einen Lehrgang mit Erfolg abschließen muss. So eine Prüfung wird in der Regel nur ein Mal im Jahr abgenommen. |
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